ACHTUNG: Die Corona-Arbeitsschutzverordnung ist zum 01.10.2022 in Kraft getreten. Die Seiten zu den Schutzstandards für Bildungseinrichtungen geben momentan nicht den aktuellen Stand zu rechtlichen Vorgaben für den Schutz vor SARS-CoV-2 wieder. Sie werden aktuell überarbeitet und voraussichtlich Anfang November veröffentlicht.
Stand: 24. März 2022
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vom 17. März 2022 regelt auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) die besonderen Maßnahmen des Infektionsschutzes am Arbeitsplatz mit dem Ziel, das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei der Arbeit zu minimieren und die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu schützen. Sie ist am 20. März 2022 in Kraft getreten und tritt mit Ablauf des 25. Mai 2022 außer Kraft. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel der Arbeitsschutzausschüsse beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 24.11.2021 gilt vorerst weiter, befindet sich aktuell jedoch in Überarbeitung. Sie konkretisiert die Vorgaben aus der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV).
Zum Schutz der Studierenden vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei Tätigkeiten im Rahmen ihres Studiums sind diese Regelungen gemäß § 2 Absatz 1 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" analog anzuwenden. Siehe hierzu auch FAQ Nr. 4 zu diesem Schutzstandard.
Die folgenden Hinweise für die Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung konkretisieren die Regelungen für Hochschulen und Forschungseinrichtungen unter Einbeziehung der bisherigen Erkenntnisse im Umgang mit SARS-CoV-2. Die Muster-Gefährdungsbeurteilung als "Branchenstandard Hochschulen und Forschungseinrichtungen" wird auf der Grundlage von aktuellen wissenschaftlichen und politischen Entwicklungen ständig angepasst.
Für Forschungseinrichtungen gelten die folgenden Hinweise analog.
Ansprechpartner und weitere Informationen Ihrer zuständigen Unfallversicherungsträger finden Sie hier:
Die folgende Grafik zeigt die grundsätzliche Vorgehensweise der Verantwortlichen in Hochschulen bei der Informationsermittlung und Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung in den Hochschulen in Bezug auf SARS-CoV-2. Zur besseren Ansicht können Sie die Grafik auch herunterladen.
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