Zum 01. Oktober 2022 ist die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) in Kraft getreten. Sie gilt bis zum 7. April 2023. Die entsprechende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wird erarbeitet.
Gemäß § 2 der –Corona-ArbSchV hat der Arbeitgeber die erforderlichen Schutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz festzulegen und in einem betrieblichen Hygienekonzept umzusetzen. Auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung sind insbesondere folgende Maßnahmen zu prüfen:
Sofern die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass bei Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 Metern oder bei tätigkeitsbedingten Körperkontakten oder bei gleichzeitigem Aufenthalt mehrerer Personen in Innenräumen technische und organisatorische Schutzmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten nicht ausreichen, muss der Arbeitgeber seinen Beschäftigten medizinische Gesichtsmasken (Mund-Nase-Schutz) oder die in der Anlage [der Corona-ArbSchV] bezeichneten Atemschutzmasken bereitstellen. Diese Masken sind von den Beschäftigten zu tragen.
In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen können die Bundesländer auf Basis des Infektionsschutzgesetzes (IfSchG) abweichende und weitergehende Vorschriften zum Infektionsschutz insbesondere für Schulen festlegen. Bitte informieren Sie sich deshalb regelmäßig bei den zuständigen Landesbehörden über mögliche spezielle Regelungen zur aktuellen Situation.
Musterhygienepläne werden in den einzelnen Bundesländern oder auch von einzelnen Sachkostenträgern zur Verfügung gestellt und sind an die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort anzupassen. Welche Maßnahmen in der konkreten schulischen Situation sinnvoll und angezeigt sind, ist abhängig von der spezifischen Situation in der Schule und der Beurteilung der vor Ort bestehenden Gefährdungen. Zum Schutz vor SARS-CoV-2 sind insbesondere folgende Maßnahmen zu prüfen:
Um die Schulen bei der Umsetzung der Corona-ArbSchV zu unterstützen und die dort formulierten Anforderungen an die schulische Situation anzupassen, stellt die DGUV ein "SARS-CoV-2 - Maßnahmenkonzept" sowie "Ergänzende Empfehlungen zur Gefährdungsbeurteilung in Schulen" zur Verfügung.
Die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand bieten ebenfalls landesspezifische Praxishilfen und Empfehlungen an.
Informationen für "besonders schutzbedürftige Beschäftigte" finden Sie hier auf den Seiten des BMAS.
Bitte beachten Sie auch die FAQ des BMAS zur SARS-CoV-2- Arbeitsschutzverordnung.
Coronavirus - Hinweise für den Kita- und Schulweg
"Lernen und Gesundheit" - Unterrichtsmaterialien zu Corona-Themen
BMAS - Fragen und Antworten zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung
RKI: Sonderseite COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2)
BZgA: Materialien und Medien rund um das Coronavirus und die Corona-Schutzimpfung