Gemeinsame Landesbezogene Stellen (GLS)

Titelbild einer Broschüre der GDA

Bild: © Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie

Die Unfallversicherungsträger und die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden wirken bei der Beratung und Überwachung der Unternehmen eng zusammen. Zur Förderung und Intensivierung dieser Zusammenarbeit sind bei den sechs DGUV-Landesverbänden für die Erfüllung gesetzlichen Vorgaben Koordinierungsgremien der Unfallversicherungsträger, so genannte Gemeinsame Landesbezogene Stellen (GLS) eingerichtet. Zu den Aufgaben der GLS gehören die Auswahl, Begleitung und Durchführung gemeinsamer Projekte und Schwerpunktaktionen der Beteiligten.

Darüber hinaus übernehmen die GLS bei der Umsetzung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) auf der Länder-, Bezirks- und Lokalebene eine Steuerungsfunktion für die Mitwirkung der Unfallversicherungsträger. Zu den Aufgaben der GLS im Rahmen der GDA gehören - entsprechend gleichlautend mit allen sechzehn Ländern abgeschlossener Rahmenvereinbarungen - der Abschluss verbindlicher Umsetzungsvereinbarungen für Arbeitsprogramme, die Abstimmung der arbeitsteiligen Planung und Durchführung von GDA-Arbeitsprogrammen, die Sicherstellung eines gemeinsamen Daten- und Informationsaustausches zwischen der obersten Arbeitsschutzbehörde eines Landes und den im jeweiligen Bundesland tätigen Unfallversicherungsträgern über Betriebsbesichtigungen sowie die Evaluation der GDA-Arbeitsprogramme auf Landesebene.

Die Liste der Ansprechpartner der verschiedenen GLS steht als PDF-Datei (PDF, 86 kB, nicht barrierefrei) zur Verfügung.