50 Jahre Schülerunfallversicherung

Für ein sorgenfreies Miteinander in Kita, Schule und Uni

Sechs Mädchen und Jungen rennen freudig vor einer Schule. Sie tragen Rucksäcke und Schulranzen und strecken die Hände in die Luft.

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Seit 50 Jahren genießen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Am 1. April 1971 trat das "Gesetz über die Unfallversicherung der Schüler und Studenten sowie Kinder in Kindergärten" in Kraft. Seither sind die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand zuständig für die so genannte Schülerunfallversicherung.

Die Versicherten selbst oder ihre Eltern zahlen keine Beiträge, die Kosten für Heilbehandlung, Rehabilitation und mögliche Renten übernimmt die öffentliche Hand. Grundsätzlich versichert sind alle Tätigkeiten im rechtlichen und organisatorischen Verantwortungsbereich der jeweiligen Bildungsstätte. Dazu zählen zum Beispiel auch Veranstaltungen wie Klassenfahrten, Exkursionen und Auslandsaufenthalte. Versichert sind auch die Wege von und zur Bildungseinrichtung.


Eine Erzieherin und drei Kinder frühstücken in der Kita gemeinsam und lachen.

Bild: DGUV

Der Staat schafft damit nicht nur eine Entlastung für die Beschäftigten in Bildungsinstitutionen: Die zivilrechtliche Haftung für Unfälle ihrer Schutzbefohlenen übernimmt die Unfallkasse. Er nimmt sich auch selbst in die Pflicht: Denn die Unfallkassen beraten und beaufsichtigen Bildungseinrichtungen in Fragen der Sicherheit und Gesundheit. Die Unfallkassen sind damit ein zentraler Akteur für die Prävention in den Lebenswelten Kita, Schule und Hochschule.