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Das Risikokonzept ist eine Empfehlung des AGS und löst daher aus sich heraus keine rechtliche Verpflichtung aus. Es soll, sofern es sich in der Praxis bewährt hat, in die Gefahrstoffverordnung integriert werden.
Die DGUV hat Fragen aus der Praxis und Antworten dazu im Folgenden zusammengestellt: