Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Sachgebiet Hautschutz

Allgemeines

  • Was sind Hautschutzmittel?

    Hautschutzmittel sind äußerlich auf die Haut aufzubringende Mittel, die vor einer hautbelastenden Tätigkeit auf die Haut aufgetragen werden. Ihre Schutzwirkung muss für die bestimmungsgemäße Anwendung nachgewiesen und vom Hersteller mit einem Wirksamkeitsnachweis nach einer dafür geeigneten Methode belegt sein.

  • Was ist ein Hand- und Hautschutzplan?

    Der Arbeitgeber hat die in der Gefährdungsbeurteilung ermittelten Gefahren, die getroffenen Schutzmaßnahmen und Verhaltensweisen in einer Betriebsanweisung festzuhalten. Sofern Hautgefährdungen bestehen, wird empfohlen, die Angaben aus der Betriebsanweisung in einem Hand- und Hautschutzplan zu konkretisieren. Der Hand- und Hautschutzplan ist somit als Ergänzung der Betriebsanweisung und wichtiges Hilfsmittel für die Unterweisung der Mitarbeiter zu sehen.

    Der Hand- und Hautschutzplan muss auf einen definierten Arbeitsplatz zugeschnitten sein. Universelle Lösungen (ein Plan für das ganze Unternehmen) berücksichtigen meist nicht alle unterschiedlichen Tätigkeiten in einem Betrieb, so dass im Einzelfall mehrere Hand- und Hautschutzpläne erstellt werden müssen. Eine Zusammenfassung mehrerer Arbeitsplätze bei gleicher Gefährdungslage ist möglich. Dagegen sollten Arbeitsplätze mit unterschiedlichen Gefährdungen aufgrund der möglichen Verwechslungsgefahr des Anwenders nicht in einem einzigen Plan zusammengefasst werden.

    Im Hand- und Hautschutzplan werden die für den bestehenden Arbeitsplatz oder die Tätigkeit zu verwendenden Hautmittel, ggfls. auch Handschuhe und Desinfektionsmittel, in einer für die Beschäftigten verständlichen Form aufgeführt.

    Folgende Angaben sollte der Hand- und Hautschutzplan beinhalten:

    • Hautgefährdende Tätigkeit
    • Schutzhandschuhe, wenn das Tragen erforderlich ist
    • Hautschutzmittel vor der Arbeit
    • Hautreinigungsmittel entsprechend dem Verschmutzungsgrad
    • Hautpflegemittel nach der Arbeit
    • Händedesinfektionsmittel, wenn aus Produkt- oder Patientenschutzgründen die Hände desinfiziert werden müssen.

    Mustervorlagen sind unter der Internetseite Hand- und Hautschutzplan zu finden.

Rechtliche Aspekte

  • Sind Hautgefährdungen in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen?

    Ja. Der Arbeitgeber muss in der Gefährdungsbeurteilung auch Hautgefährdungen berücksichtigen und Schutzmaßnahmen nach dem STOP Prinzip festlegen. Liegen Hautgefährdungen vor, und lassen sie sich nicht durch Substitution, technische und organisatorische Schutzmaßnahmen vermeiden oder ausreichend minimieren, müssen persönliche Schutzmaßnahmen, z.B. in Form von Hautschutzmitteln, ergriffen werden. Hinweise zur Auswahl finden Sie in der TRGS 401 "Gefährdungen durch Hautkontakt"

  • Gehören Hautschutzmittel zu den persönlichen Schutzmaßnahmen?

    Ja, Hautschutzmittel gehören zu den persönlichen Schutzmaßnahmen. Sie stellen bei Tätigkeiten mit schwach hautschädigenden Arbeitsstoffen oftmals eine ergänzende Maßnahme zur Minimierung von Hautgefährdungen dar. In der Gefährdungsbeurteilung ist festzulegen, ob und welche Art von Hautschutzmitteln für bestimmte Tätigkeiten geeignet sind.

  • Wer übernimmt die Kosten für Hautschutzmittel?

    Hautschutzmittel gehören zu den persönlichen Schutzmaßnahmen. Sie sind nach § 2 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) in Verbindung mit § 3 Arbeitsschutzgesetz vom Arbeitgeber für die betroffenen Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Die Kosten für Maßnahmen nach § 3 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz dürfen den Beschäftigten nicht auferlegt werden. Hautschutzmittel müssen daher von dem Unternehmer grundsätzlich kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

  • Was können Beschäftigte tun, wenn keine geeigneten Schutzhandschuhe oder Hautschutzmittel am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen?

    Wenn die Gefährdungsbeurteilung ergeben hat, dass eine Hautgefährdung vorliegt und Schutzhandschuhe oder Hautschutzmittel eine geeignete Maßnahme zur Minimierung der Hautgefährdung darstellen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. Ist das nicht der Fall, sind die Beschäftigten nach §17 ArbSchG berechtigt, sich direkt oder über ihren Vorgesetzten, ihren Betriebsarzt, ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ihren Betriebsrat an den Arbeitgeber zu wenden.

Auswahl und Anwendung von Hautschutzmitteln

  • Dürfen Beschäftigte eigene Hautprodukte, z.B. Cremes am Arbeitsplatz verwenden?

    Die Gefährdungsbeurteilung ist die Basis für den Einsatz und die Auswahl von Hautschutzmitteln. Der Unternehmer hat dabei festzulegen und zu dokumentieren, ob und welche Art von Hautschutzmitteln für eine bestimmte Tätigkeit geeignet ist.

    Hautprodukte können Inhaltsstoffe enthalten, die beispielsweise das Eindringen von Arbeitsstoffen in die Haut fördern können. Weiterhin können Wechselwirkungen mit Chemikalienschutzhandschuhen nicht ausgeschlossen werden.

    Die Anwendung eigener Hautprodukte sollte daher mit dem Arbeitgeber, der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem Betriebsarzt abgesprochen werden.

    Ärztlich verordnete Hautprodukten sollten am Arbeitsplatz nur in Rücksprache mit dem Betriebsarzt benutzt werden.

Hautschutzmittel und Schutzhandschuhe

  • Können Hautschutzmittel und Schutzhandschuhe parallel benutzt werden?

    Hautschutzmittel können die chemische und mechanische Beständigkeit von Schutzhandschuhen beeinträchtigen und ggf. Inhaltsstoffe des Handschuhs herauslösen. Werden dennoch Hautschutzmittel unter Schutzhandschuhen verwendet, so ist dies für jede Kombination zu prüfen. Positive Auswirkungen auf den Hautzustand durch die Anwendung spezieller Hautschutzmittel konnten bisher wissenschaftlich nicht belegt werden.

  • Wie kann das Schwitzen in flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen vermieden werden?

    Schutzhandschuhe sollten grundsätzlich nur bei (haut)gefährdenden Tätigkeiten und höchstens bis zur spürbaren Schweißbildung getragen werden. Danach sollten die Schutzhandschuhe gegen ein trockenes Paar gewechselt werden.

    In der Praxis bietet es sich an, pro Mitarbeiter und Arbeitstag mehrere Paare Schutzhandschuhe zur Verfügung zu stellen.

    Weiterhin ist es empfehlenswert, die Tätigkeiten so zu organisieren, dass zwischendurch auch Arbeiten durchgeführt werden können, bei denen keine Schutzhandschuhe getragen werden müssen.

    Durch das Tragen gefütterter oder innen beflockter Schutzhandschuhe oder das Verwenden von Unterziehhandschuhen aus Baumwolle kann der entstehende Schweiß besser aufgenommen werden, so dass sich die Hände trockener anfühlen.

    Von der Benutzung spezieller Hautschutzmittel, die die Hauterweichung durch das Schwitzen in Handschuhen verringern sollen, wird nach heutigem Kenntnisstand abgeraten. Bisher liegen keine überzeugenden Nachweise einer Schweißreduzierung oder Barrierestabilisierung beim Einsatz von Hautschutzmitteln unter Schutzhandschuhen vor.

Hautreinigung

  • Warum ist eine schonende Händereinigung wichtig?

    An vielen Arbeitsplätzen stellt die Händereinigung eine der führenden Hautbelastungen dar. Hautreinigungsmittel können die Hautbarriere aufgrund der irritativen (hautreizenden) Eigenschaften, durch Entfettung, Austrocknung und – bei Benutzung reibekörperhaltiger Hautreinigungsmittel – durch Abrasion (mechanische Beschädigung durch Abrieb) schädigen. Heißes Wasser kann diesen Vorgang beschleunigen. Bei häufiger Händereinigung und besonders bei Verwendung aggressiver Hautreinigungsmittel ist mit der Entstehung eines irritativen Kontaktekzems zu rechnen.

  • Was ist bei der Auswahl und Bereitstellung von Hautreinigungsmitteln zu beachten?

    Hautreinigungsmittel sind abhängig vom Verschmutzungsgrad auszuwählen. Dabei ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob durch vorrangige Maßnahmen sowie durch das Tragen geeigneter Schutzhandschuhe die Verschmutzung vermieden oder verringert werden kann.

    Wenn keine Schutzhandschuhe getragen werden dürfen, können spezielle Hautschutzmittel zur Erleichterung der Hautreinigung eingesetzt werden, sodass auf den Einsatz reibemittel- oder lösemittelhaltiger Reinigungsmittel verzichtet werden kann.

    Ist der Einsatz reibemittelhaltiger Reinigungsmittel erforderlich, so sollte sichergestellt sein, dass diese möglichst selten, z. B. nur am Schichtende angewendet werden. An Waschplätzen sollten immer auch zusätzlich reibemittelfreie Reinigungsmittel (Flüssigreiniger) zur Verfügung gestellt werden.

    Reinigungsmittel, die in offenen Gebinden, z. B. in Dosen oder Eimern, angeboten werden, genügen nicht den hygienischen Anforderungen. Sie weisen außerdem in der Regel hohe Konzentrationen an Konservierungsmitteln auf, die eine Allergie auslösen können.

    Stückseifen / Syndetstücke mit üblicherweise „gruppenweiser“ Nutzung entsprechen den heutigen Hygienestandards ebenfalls nicht mehr.

  • Welche Vor- und Nachteile bieten die verschiedenen Systeme der Händetrocknung?

    Nach der Handreinigung ist es wichtig, die Hände vollständig abzutrocknen, um Hautbelastungen zu reduzieren. Besonders wichtig ist dies vor dem Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe oder vor einer Händedesinfektion.

    Folgende Systeme kommen in Frage:

    • Einmalhandtücher (Einzelblatt oder Rolle)
    • Textilhandtuchautomaten
    • Warmlufttrockner
    • Jetstream-Händetrockner

    Nach neueren Erkenntnissen sind Handtücher aus Textil oder Papier Warmlufttrocknern hygienisch deutlich überlegen. Begründet wird dies damit, dass die Keime beim Waschen mit Seife von der Hautoberfläche gelöst und beim Trocknen vom Material (Papier oder Textil) aufgenommen werden. Stark verschmutzte Hände können vorgereinigt werden, z. B. durch Verwendung von Papierhandtüchern. Gemeinschaftshandtücher sollen aus hygienischen Gründen nicht verwendet werden.

    Bei der Warmlufttrocknung gelangen zusätzliche Keime aus der Raumluft auf die Hände. Im Hinblick auf die Trocknungszeit ist der Warmlufttrockner das ungünstigste System.

    Jetstream-Händetrockner mit HEPA-Filter schneiden bei der Keimzahl besser ab als Warmlufttrockner, erbringen aber im Gegensatz zu Handtüchern keine Keimreduktion. Verglichen mit den anderen Systemen ist der Wartungsaufwand erhöht (Nachfüllen des Desinfektionsmittels, Filterkontrolle und -austausch, Leerung des Wasserauffangbehälters und Reinigung). Warmluft- und Jetstream-Händetrockner führen zu Geräuschemissionen bis hin zur Lärmbelastung.

    Vorteile Nachteile
    Papier-Einzelblatt
    • Keimreduktion
    • Schnelle Trocknung
    • Vorreinigung möglich
    • Abfallentsorgung
    • Blockierung bei Überfüllung
    • Lagerung des Materials
    • Regelmäßiges Nachfüllen
    Papier-Rollenware
    • Keimreduktion
    • Schnelle Trocknung
    • Vorreinigung möglich
    • Abfallentsorgung
    • Lagerung frischer Rollen
    • Regelmäßiges Nachfüllen
    Textilhandtuchautomat
    • Keimreduktion
    • Schnelle Trocknung
    • Wiederverwendbarkeit
    • Lagerung frischer Rollen
    • Regelmäßiges Nachfüllen
    Warmlufttrockner
    • Günstige Anschaffung
    • Wartungsaufwand gering
    • Kein Abfall
    • Langsame Trocknungszeit
    • Erhöhung der Keimzahlen
    • Aerosolbildung in der Raumluft
    • Erhöhte Lärmexposition
    Jetstream-Trockner
    • Schnelle Trocknung
    • Niedrige Betriebskosten
    • Kein Abfall

    • Anschaffungskosten
    • Hoher Wartungsaufwand
      • Einsatz von Desinfektionsmitteln
      • Filterkontrolle/ -wechsel
      • Entleerung Wasserbehälter
      • äußere Reinigung
    • Erhöhte Lärmexposition
  • Wird der Einsatz von sog. "Kombipräparaten" aus Hautreinigungs- und Hautdesinfektionsmittel empfohlen?

    Kombinationspräparate von Hautreinigungs- und Händedesinfektionsmittel in einem sind nicht zu empfehlen.

    Durch die waschaktiven Substanzen belasten sie die Haut stark. Beim Waschvorgang wird die Hautbarriere geschädigt. Die Haut wird rau, trocken und verliert ihre Schutzfunktion. Dadurch können Irritantien, Allergene und Krankheitserreger leichter eindringen.

    Aufgrund der kurzen Einwirkzeit während des Waschvorganges ist die desinfizierende Wirkung oft unzureichend. Außerdem sind häufig Inhaltsstoffe, z.B. Triclosan, Chlorhexidin oder quartäre Ammoniumsalze, enthalten, die ähnlich wie Antibiotika resistente Keime begünstigen und Allergien hervorrufen können.

    Ideal ist der Einsatz von zwei getrennten Spendern am Waschbecken:

    Ein Spender mit Handreinigungsmittel

    • frei von Duft- und Farbstoffen
    • Konservierungsstoffe und Emulgatoren mit geringem allergenen Potential (z.B. ohne Methylisothiazolinon / Methylchlorisothiazolinon; MI / MCI
      und

     

    Ein Spender mit Händedesinfektionsmittel

    • auf alkoholischer Basis
    • rückfettend
    • frei von Duft- und Farbstoffen

     

    Je nach Notwendigkeit kann entschieden werden, ob eine alleinige Reinigung oder eine alleinige Desinfektion ausreicht oder ob beides notwendig ist.

    Wenn die Hände schmutzig sind, müssen sie zuerst gereinigt und anschließend sorgfältig abgetrocknet werden, denn Schmutz, Eiweiß und Feuchtigkeit können die Wirkung der Desinfektionsmittel beeinträchtigen.

    Diese Empfehlung stützt sich u.a. auf die DGUV Information 212-017 Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln (insbes. Kapitel 3.2.2.3).

    Wenn möglich sollte die alleinige Händedesinfektion dem Händewaschen vorgezogen werden. Viele Studien bestätigen, dass die hygienische Händedesinfektion im Vergleich zur Händewaschung deutlich hautfreundlicher ist.

    Des Weiteren ist die Händedesinfektion auch effektiver als die Händewaschung.

     

UV-Schutzmittel

  • Welche Zubereitungsformen von UV-Schutzmitteln gegen Sonnenstrahlung gibt es?

    UV-Schutzmittel werden in vielen Zubereitungsformen, z. B. als Öle, Emulsionen (Cremes, Lotionen), Gele, Sticks oder Spray angeboten. Die Zubereitungsform hat einen wesentlichen Einfluss auf die Auftragungsmenge. Je flüssiger ein UV-Schutzmittel ist, desto geringer ist in der Regel auch die aufgetragene Schichtdicke. Diese ist jedoch entscheidend für den Schutz der Haut. Mit Sprays werden gewöhnlich die geringsten Auftragungsmengen erreicht. Zudem kann mit Sprays oft keine gleichmäßige Auftragung erreicht werden, so dass Schutzlücken entstehen.

  • Was ist der Lichtschutzfaktor?

    Der Lichtschutzfaktor (LSF) wird in einem Labor nach einem Standardprüfverfahren ermittelt. Der LSF ist ein Maß für die Schutzwirkung gegenüber UVB-Strahlung und lässt keine Angaben über den Schutz gegenüber UVA-Strahlung zu.

    So sollten UV-Schutzmittel gemäß der Empfehlung der EU-Kommission mit LSF oder/ Schutzkategorie klassifiziert sein:


    Der UVA-Schutz wird auf anderem Wege bestimmt. Entspricht der UVA-Schutz 1/3 des deklarierten UVB-Schutzes, darf das Produkt die UVA-Kennzeichnung ("UVA" als Buchstaben im Kreis) tragen. Dieses Zeichen steht für einen ausgewogenen UVB-/UVA-Schutz.


  • Wie wird die Wasserfestigkeit von UV-Schutzmitteln bestimmt?

    Die Wasserfestigkeit von UV-Schutzmitteln wird nach einer standardisierten Methode ermittelt. Ein Produkt darf als "wasserfest" bezeichnet werden, wenn nach 2 x 20 Minuten Wasserkontakt noch die Hälfte des UV-Schutzfaktors besteht. Für die Auslobung "extra wasserfest" muss dies noch nach 4 x 20 Minuten Wasserkontakt gegeben sein.

  • Wie müssen UV-Schutzmittel gekennzeichnet sein, um der EU-Kosmetikverordnung zu entsprechen?

    UV-Schutzmittel unterliegen der EU-Kosmetikverordnung. Danach muss das Behältnis und / oder die Verpackung folgende Angaben enthalten:

    • Namen und Anschrift des Herstellers
    • Nenninhalt zur Zeit der Abfüllung, als Gewichts- oder Volumenangabe
    • Mindesthaltbarkeitsdatum.
    • Bei einer Mindesthaltbarkeit von weniger oder gleich 30 Monaten wird das Mindesthaltbarkeitsdatum durch das Symbol "Sanduhr" oder die Wörter "Mindestens haltbar bis" unter Angabe von Monat / Jahr oder Tag / Monat / Jahr angegeben.

    • Bei einer Mindesthaltbarkeit von mehr als 30 Monaten, ist die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums nicht vorgeschrieben. Notwendig ist die Angabe der Haltbarkeit nach dem Öffnen (Symbol "offener Tiegel" gefolgt von dem Zeitraum in Monaten (M) und/oder Jahren (A)).

    • Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Gebrauch, z. B. Angabe der Stoffe, die nur unter Einhaltung gewisser Einschränkungen eingesetzt werden dürfen (Bsp.: gewisse Farb- und Konservierungsstoffe, UV-Filter).
    • Chargennummer oder das Zeichen, das eine Identifizierung des UV-Schutzmittels ermöglicht
    • Verwendungszweck und Liste der Inhaltsstoffe.
  • Welche weiteren Informationen sind für die Auswahl eines geeigneten UV-Schutzmittels notwendig?
    • Angabe des Lichtschutzfaktors, bzw. der Schutzkategorie
    • UVA-Schutzwirkung (Symbol "UVA" im Kreis)
    • Angaben zur Wasser- / Schweißfestigkeit
  • Welche zusätzlichen Informationen zum UV-Schutzmittel sind wünschenswert?

    Hinweise zur Anwendung:

    • Auftragungszeitpunkt
    • Auftragungsmenge
    • Wiederholte Anwendung zur Aufrechterhaltung des Schutzes.
  • Was ist bei der Auswahl von geeigneten UV-Schutzmitteln zu beachten?

    Sind alle technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen ausgeschöpft, können UV-Schutzmittel an Körperstellen, die sich nicht anders schützen lassen, eingesetzt werden. Bei der Auswahl eines geeigneten UV-Schutzmittels sind neben den allgemeinen Anforderungen vor allem eine Abschätzung der Schutzwirkung in der Praxis zu beachten.

    Der Betriebsarzt sollte bei der Auswahl von UV-Schutzmitteln beteiligt werden. Es ist sinnvoll, die Beschäftigten bei der Auswahl von UV-Schutzmitteln einzubinden. Das erhöht die Akzeptanz in der Anwendung.

    Der auf einem UV-Schutzmittel angegebene Lichtschutzfaktor sollte nur als Anhaltspunkt zur Auswahl eines UV-Schutzmittels herangezogen werden. In der Praxis erreicht man häufig nur eine Schutzwirkung von ca. 20 - 30% des angegebenen LSF, da meist zu geringe Produktmengen aufgetragen werden.

    Eingesetzt werden sollten UV-Schutzmittel aus der Schutzkategorie "hoch" oder "sehr hoch" (LSF ≥ 30). In besonderen Fällen, z. B. wenn bereits eine Hautkrebserkrankung vorliegt, LSF > 50, wobei der UVA Schutzfaktor zu mindestens 1/3 dem des UVB Schutzfaktors entsprechen sollte.

    Es sollten wasser- und schweißfeste Produkte ausgewählt werden, damit bei Wasserkontakt oder Schwitzen die Schutzwirkung länger erhalten bleibt.

    Das UV-Schutzmittel sollte mehrmals täglich angewendet werden, um den Schutz aufrecht zu erhalten.