Aufgaben

Der Verband nimmt unter grundsätzlicher Wahrung der Selbstständigkeit seiner Mitglieder insbesondere folgende Aufgaben wahr:

  • Durchführung, Koordinierung und Förderung gemeinsamer Maßnahmen sowie der Forschung auf dem Gebiet der Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren; zur Unterstützung der Präventionsarbeit des Verbandes und der Mitglieder kann der Verband zeitweilig Fachgruppen / Fachausschüsse bilden
  • Vorbereitung und Ausarbeitung von Muster-Unfallverhütungsvorschriften sowie deren Pflege, Mitwirkung beim Erlass von Unfallverhütungsvorschriften und Hinwirkung auf Rechtseinheitlichkeit
  • Durchführung, Koordinierung und Förderung der Forschung auf den Gebieten der Rehabilitation und der Kompensation
  • Weiterentwicklung des Berufskrankheitenrechts
  • Erlass von Richtlinien für die Erbringung von Leistungen der medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben und dem Leben in der Gemeinschaft sowie Durchführung und Förderung gemeinsamer Maßnahmen auf diesen Gebieten
  • Koordinierung der Planung von Rehabilitationsmaßnahmen, insbesondere der Bedarfs und Belegungsplanung von Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen, sowie von Maßnahmen zur akuten Heilbehandlung und entsprechende Abstimmung mit Spitzenverbänden anderer Rehabilitationsträger
  • Abschluss von Verträgen mit den Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigungen sowie Besetzung der Schiedsämter für die medizinische und zahnmedizinische Versorgung
  • Sicherung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität von Rehabilitationsmaßnahmen und Maßnahmen zur Teilhabe, insbesondere der Abschluss von Verträgen mit Leistungserbringern zur Versorgung der Versicherten der Mitglieder
  • Entscheidung von allen grundsätzlichen Fach- und Rechtsfragen zur Sicherung der einheitlichen Rechtsanwendung in der gesetzlichen Unfallversicherung sowie fachliche Beratung und Information der Mitglieder, Förderung des Erfahrungsaustauschs unter den Mitgliedern
  • Abschluss von Tarifverträgen für seine Mitglieder; soweit die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) für den Abschluss von Tarifverträgen zuständig ist, kann der Verband nach entsprechender Beauftragung durch die VKA Tarifverträge abschließen
  •  Empfehlungen für die Klassifikationen zur Bildung von Gefahrtarifen
  • Festlegung einer Lastenverteilung gemäß SGB VII
  • Entwicklung von Grundsätzen für Finanzverwaltung und Investitionen der Mitglieder
  • Organisation des Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitswettbewerbs zwischen den Mitgliedern, insbesondere Erlass von Rahmenrichtlinien für Aufbau und Durchführung eines zielorientierten Benchmarking der Leistungs- und Qualitätsdaten
  • Erarbeitung von Grundsätzen und Durchführung der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Beschäftigten der Mitglieder und des Verbandes durch Betreiben von Bildungseinrichtungen und Hochschulen in Bad Hersfeld, Dresden und Hennef einschließlich der Abnahme dienstrechtlicher Laufbahn- und Eignungsprüfungen sowie Förderung und Koordinierung der Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Mitglieder
  • Erstellung von Grundsätzen für die Erhebung von Daten, Aufbereitung und Bereitstellung von Statistiken für die Mitglieder, für Gesetzgebung, Forschung und Öffentlichkeit sowie zur Erfüllung verbandseigener Aufgaben
  • Koordinierung der Datenverarbeitung
  • Durchführung und Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der Herausgabe von Informationen zur gesetzlichen Unfallversicherung, Entwicklung von Grundsätzen für regionale und trägerspezifische Medien sowie Beteiligung an Messen und Kongressen
  • Mitwirkung bei der Finanzierung und bei Maßnahmen zur Errichtung und Unterhaltung von eigenen und fremden Krankenhäusern, Rehabilitations-, Schulungseinrichtungen und Forschungsinstituten sowie Beteiligung an solchen Einrichtungen