Fachbereich Bauwesen

Die Arbeitssicherheit und der Gesundheitsschutz sind in der Bauwirtschaft besonderen Rahmenbedingungen ausgesetzt. Zu diesen zählen beispielsweise das sich ständig ändernde Arbeitsumfeld auf Baustellen, häufig wechselndes Personal und der wechselseitige Einfluss der beteiligten Unternehmen im Bauprozess.

Mit der Konstituierung des Fachbereichs Bauwesen der DGUV wurden nicht nur die Aufgaben, sondern auch die fachlichen Kompetenzen der beiden früheren Fachausschüsse Bau und Tiefbau unter Federführung der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft gebündelt. Somit werden die Belange der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes der am Bau Beteiligten wirkungsvoller verknüpft und gefördert.

Neuigkeiten

DGUV Grundsatz 301-005 "Qualifizierung und Beauftragung von Fahrern und Fahrerinnen von Hydraulikbaggern und Radladern"

Der DGUV Grundsatz 301-005 beschreibt die möglichen Inhalte und Modalitäten der Qualifizierung, Unterweisung und Beauftragung von Fahrern und Fahrerinnen von Baggern, Radladern und Baggerladern. Neben den konkreten Inhalten der Qualifizierung und Unterweisung werden unter anderem auch die Anforderungen sowohl an die Qualifizierenden als auch an die Qualifizierungsstätten dargestellt.

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FBBAU-003 "Hinweise zum ausnahmsweisen Heben von Personen mit Hydraulikbaggern in tiefe Baugruben"

Diese "Fachbereich AKTUELL" ist eine Hilfestellung für Arbeitgeber (Unternehmer/Unternehmerinnen) bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV. Sie gibt für einen konkreten Einzelfall Hinweise, wie die Ausnahmeregelung zum Heben von Personen mit einem nicht dafür vorgesehenen Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung ausgelegt werden kann.

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DGUV Information 201-012 "Emissionsarme Verfahren nach TRGS 519 für Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien"

In der DGUV Information 201-012 wird das Anerkennungsverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung für sogenannte „emissionsarme Verfahren“ nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519 „Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ beschrieben. Damit sind solche Verfahren gemeint, durch die die Asbestfaserkonzentration am Arbeitsplatz im Schichtmittelwert unter 10.000 Fasern /m³ liegt.

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