Schwingungsbelastung der Fahrer von Kraftomnibussen

Projekt-Nr. BGIA 4113

Status:

abgeschlossen 08/2005

Zielsetzung:

Nach der Richtlinie 2002/44/EG Vibration ist eine Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Arbeitsplatzes durchzuführen. Zur Gefährdungsbeurteilung für Fahrer von Kraftomnibussen durch Ganzkörperschwingungen waren Messungen der Schwingungseinwirkung unter repräsentativen Einsatzbedingungen notwendig. Die Messergebnisse sollten zur Prävention genutzt werden. Daneben machen sie die Abschätzung einer Gefährdung im Sinne der Berufskrankheit "Bandscheibenbedingte Schädigung der Wirbelsäule" möglich. Eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen lässt sich gegebenenfalls durch einen besseren Fahrersitz erreichen; hierzu ist die Kenntnis des Schwingungs-Anregungsspektrums erforderlich.

Aktivitäten/Methoden:

Die Belastung der Fahrer wurde auf 64 Kraftomnibussen, davon 48 Linienbusse, 13 Reisebusse und drei Überlandbusse, ermittelt. Die Untersuchungen wurden auf repräsentativen Fahrstrecken, gegebenenfalls mit Haltestellenstopps, vorgenommen. Gemessen wurden die frequenzbewerteten Beschleunigungen an den Schwingungsübertragungsstellen Chassis/Sitzmontagestelle und Fahrersitz/Fahrer jeweils in den drei Schwingungsrichtungen x (Rücken - Brust), y (Schulter - Schulter) und z (Wirbelsäule). Ermittelt wurde auch die frequenzabhängige Schwingungsanregung (Anregungsspektrum) am Sitzmontagepunkt.

Ergebnisse:

Für die untersuchten Busse liegen die frequenzbewerteten Beschleunigungen für die vertikale z-Schwingungsrichtung (Richtung der Wirbelsäule des Fahrers) auf dem Sitz zwischen 0,20 und 0,72 m/s². Für alle Busse ist z die höchstbelastete Schwingungsrichtung. Im Regelfall ist für übliche Schichtdauern keine zeitliche Beschränkung für das Fahren von Kraftomnibussen notwendig, um auf Dauer Gesundheitsschäden im Sinne bandscheibenbedingter Schädigungen der Wirbelsäule zu vermeiden. Fordert man unter dem Gesichtspunkt der Prävention, dass die auf acht Stunden bezogene Beurteilungsbeschleunigung den Wert von 0,63 m/s² nicht überschreitet, dann dürften für die untersuchten Omnibusse ohne verbesserte Sitze zwei Linienbusse der Baujahre 1974 und 1992 und ein Doppeldeckerbus des Baujahres 1956 täglich keine acht Stunden gefahren werden, bei zwei Reisebussen der Baujahre 1983 und 1987 dürfte die tägliche Schwingungseinwirkzeit keine zehn Stunden betragen. Es stehen sehr gute Sitze zur Verfügung, die im Einzelfall weniger geeignete Modelle ersetzen können.

Weitere Informationen:

Stand:

05.04.2006

Projekt

Gefördert durch:
  • Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG)
Projektdurchführung:
  • Berufsgenossenschaftliches Institut für Arbeitsschutz - BGIA
Branche(n):

Verkehr

Gefährdungsart(en):

Arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, Lärm/Vibrationen

Schlagworte:

Transport und Verkehr, Belastung, Vibration

Weitere Schlagworte zum Projekt:

Schwingungseinwirkung, Fahrerarbeitsplatz, Kraftomnibus, Fahrersitz, Schwingungsminderung

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