Erklärung zur Barrierefreiheit

für die Software zur Auswahl von Gehörschützern

Das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) ist bemüht, seine Softwareprogramme im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 22.06.2021) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version der Software zur Auswahl von Gehörschützern (https://www.dguv.de/ifa/praxishilfen/praxishilfen-laerm/gehoerschutz/software-gehoerschutz-auswahlprogramm/index.jsp)

Konformitätsstatus

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 22.06.2021 durchgeführten Selbstbewertung.

Aufgrund der aktuell laufenden Überarbeitung und Prüfung ist dieses Programm bezüglich der zuvor genannten Anforderungen nicht barrierefrei.

Das Programm wird aktuell nach den geltenden Anforderungen überarbeitet. Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 22.06.2021 erstellt.

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