Vereinbarung über Dachlatten mit CE-Zeichen aus Nadelholz

Ziel der sogenannten Dachlattenvereinbarung ist es die Arbeitssicherheit auf Dächern weiter zu verbessern und Durchsturzunfälle wirksam zu vermeiden. Dachlatten, die als Standplatz genutzt werden sollen, müssen dafür durchbruchsicher sein. Die relevanten Handwerks-, Handels- und Herstellerverbände sowie der Fachbereich Bauwesen und das Sachgebiet Hochbau der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung tragen die Vereinbarung und ihre Anhänge mit.

Die Vereinbarung wurde auf der Messe DACH + HOLZ International 2026 am 25. Februar um einen Anhang für keilgezinktes Dachlattenholz ergänzt. Dieser neue Anhang gilt ab dem 25.02.2026 und beschreibt Anforderungen an keilgezinkte Dachlatten und fasst die für die CE-Kennzeichnung und Verwendung notwendigen Angaben zur Sortierung, Beschreibung (Unterlagen) und Markierung zusammen. Die Vereinbarung gilt für visuell (nach DIN 4074-1) und maschinell (nach DIN EN 14081-1) nach der Festigkeit sortierte Dachlatten für tragende Zwecke nun auch mit Keilzinkenverbindung, welche die Anforderungen nach DIN EN 15497 erfüllen. Herstellerseitig wird damit sichergestellt, dass die Güte der Keilzinkenverbindung bei einer maximalen Freibewitterungszeit von 12 Wochen nicht beeinträchtigt wird.

Anlässlich der Messe DACH + HOLZ International 2022 am 08. Juli 2022 wurde eine Neufassung der Vereinbarung mit Inkrafttreten am 01.08.2022 unterschrieben und ersetzte die ursprüngliche Vereinbarung vom 11. November 2015. Zusätzlich zu den visuell sortierten Dachlatten, wurden auch maschinell sortierte Dachlatten berücksichtigt. Die Überarbeitung der Vereinbarung zu visuell sortierten Dachlatten wurde notwendig, da sich normative Grundlagen geändert haben und die CE-Kennzeichnung an die aktuellen Vorgaben der Europäischen Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) in Verbindung mit der Europäischen Norm für Holzbauwerke - Nach Festigkeit sortiertes Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt - Teil 1: Allgemeine Anforderungen; Deutsche Fassung EN 14081-1:2016 angepasst werden musste. Bei visuell nach Tragfähigkeit sortierten Dachlatten ist der eindeutige Kenncode des Produkttyps (z. B. „Hersteller CE Dachlatte 30/50 S10 DIN 4074-1 WPCA“) am Dachlattenbündel oder auf jeder Dachlatte anzugeben. Bei maschinell sortierten Dachlatten ist jede Dachlatte in regelmäßigen Abständen (mind. 2x je Latte mit einem Abstand von ≥ 40 cm zu jedem Dachlattenende) mit dem eindeutigen Kenncode des Produkttyps zu kennzeichnen.

Die Dachlattenvereinbarung definiert Querschnitte für Dachlatten aus Nadelholz in Bezug auf den maximal zulässigen Sparrenabstand ohne einen weiteren rechnerischen Nachweis. Die in der Praxis bewährte leichte Erkennbarkeit einer visuell sortierten und qualitätsgerechten Dachlatte mittels roter Markierung an einer ihrer Stirnseiten hat sich bewährt.

Hersteller
CE Dachlatte 30/50
S10 DIN 4074-1 WPCA
Hersteller
CE Dachlatte 40/60
C24 M TS WPCA
Hersteller CE Dachlatte 40/60 S10 DIN 4074-1 PT PCAB

Beispiele für den eindeutigen Kenncode des Produkttyps

Außerhalb des Geltungsbereichs dieser Vereinbarung ist die Anwendung von Latten in anderen Qualitäten nach den Anforderungen der Bauplaner möglich. Dachlatten, welche als Standplatz bei Dacharbeiten genutzt werden, müssen zusätzlich zur DIN EN 1991-1-1 / NA 2010-12 für eine Einzellast in Feldmitte von 1000 N verteilt auf 15 cm Breite bemessen und deren Eignung nachgewiesen werden.

Weitere Informationen

Auszüge aus den Berichten der Technischen Universität München können auf Nachfrage vom Sachgebiet Hochbau zur Verfügung gestellt werden.