Betrieblicher Ersthelfer

Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist.

Mindestanzahl der Ersthelfer im Betrieb (§ 26, DGUV Vorschrift 1):

  • Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer
  • Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
    • in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten,
    • in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten.
  • in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe
  • in Hochschulen 10% der Beschäftigten.

Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Unterrichtseinheiten).

Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das so genannte Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten) erforderlich.

Beide Lehrgänge können nur durch speziell dazu ermächtigte Stellen durchgeführt werden. Diese finden Sie auf der Liste der Ausbildungsstellen () (§ 26 Abs. 2, DGUV Vorschrift 1).

Die Lehrgangsgebühren werden von den Unfallversicherungsträgern in Form von Pauschalgebühren getragen und direkt mit den Ausbildungsstellen abgerechnet. Mit dieser Pauschale sind in der Regel alle Kosten für die Teilnahme an der Aus- oder Fortbildung abgedeckt. Welche zusätzliche Kosten die Ausbildungsstelle in Rechnung stellen darf, entnehmen Sie bitte der Frage 5 in unseren FAQ´s.

Anmeldeverfahren

Hinsichtlich der Anmeldung und ggf. des Verfahrens der Kostenübernahme wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Unfallversicherungsträger. In unserer zentralen Informationsplattform finden Sie die entsprechenden Kontaktdaten der meisten Unfallversicherungsträger. Außerdem können Sie dort recherchieren, ob Sie im Vorfeld des Kursbesuches die Kostenübernahme beantragen müssen. Die zentrale Informationsplattform finden Sie auf der Seite Kostenübernahme.

In der Regel meldet der Unternehmer die zukünftigen Ersthelfer zur Ausbildung bei einer ermächtigten Stelle an. Dazu leitet er das ausgefüllte  Abrechnungsformular (Stand 01/2023) (PDF, 797 kB, nicht barrierefrei)  zur verbindlichen Anmeldung an die Ausbildungsstelle weiter. Mit diesem Abrechnungsformular als rechnungsbegründete Unterlage rechnet die Ausbildungsstelle direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ab. Eine direkte Abrechnung zwischen Mitgliedsunternehmen und Unfallversicherungsträger ist nicht möglich.

Nach erfolgreicher Teilnahme am Ersthelferlehrgang muss der Unternehmer den Beschäftigten als Ersthelfer im Betrieb benennen. Es bietet sich an, z. B. durch Verleihung einer  Ernennungsurkunde (PDF, 11 kB, nicht barrierefrei) auf diese besondere Funktion deutlich hinzuweisen.