1.000 Online-Teilnehmende bei DGUV-Fachveranstaltung

Neues MdE-Konsenspapier stößt auf großes Interesse

17.02.2026

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DGUV-Fachveranstaltung, 06. Februar 2026: MdE-Eckwerte nach muskuloskelletalen Verletzungen DGUV Akademie/KI; © stock.adobe.com – RODIYAH

Als „tragfähige Erfahrungssätze für die MdE-Bemessung“ und als „gute Basis für die Orientierung der MdE-Einschätzung“ lobte das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einer Entscheidung 2023 das erste MdE-Konsenspapier (Minderung der Erwerbsfähigkeit) über die MdE-Erfahrungswerte bei Gliedmaßenverlusten. Eine von der DGUV eingesetzte unabhängige multiprofessionelle Expertengruppe hatte die bisherigen MdE-Erfahrungswerte für Gliedmaßenverluste einer Überprüfung unterzogen. Das Konsenspapier gibt Auskunft über die Hintergründe und Vorgehensweise bei der umfassenden Analyse und Bewertung sowie über das Zustandekommen der neuen MdE-Eckwerte. Diesem ersten Konsenspapier folgte im Dezember 2025 die Veröffentlichung eines zweiten MdE-Konsenspapieres, das sich mit muskuloskelettalen Verletzungen beschäftigte. 1.000 Online-Teilnehmende nahmen nun an einer DGUV-Fachveranstaltung teil, in der das neue, zweite MdE-Konsenspapier „Muskuloskelettale Verletzungen“ vorgestellt wurde. DGUV Akademie und DGUV Hochschule hatten am 6. Februar 2026 erstmalig zu dieser gemeinsamen Informationsveranstaltung eingeladen, die nach wenigen Tagen vollständig ausgebucht war.

Im Grußwort hob die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der BGW, Claudia Drechsel-Schlund, die Bedeutung von breit akzeptierten und anerkannten MdE-Werten hervor. Eine interdisziplinär mit Fachleuten aus Medizin und Verwaltung besetzte Kommission hatte die Werte für muskuloskelettale Verletzungen herausgearbeitet. Drechsel-Schlund betonte den Mehrwert des Konsenspapiers für die Begutachtung und die Verwaltungspraxis. Mit dem Konsenspapier werde eine einheitliche Rechtsanwendung gewährleistet, von der Versicherte, Sachverständige und die Unfallversicherungsträger profitierten.

Im Anschluss an ihr Grußwort stellte der Leiter der DGUV-Abteilung Gesundheitswesen und Rehabilitation, Klaus Büscher, den Entstehungsprozess und die wesentlichen Inhalte vor. Büscher leitete von DGUV-Seite das Projekt. Er ordnete das Papier nicht als Revolution, sondern als Evolution ein. Das Papier habe die Kritik an der Vielzahl von bisherigen MdE-Tabellen mit unterschiedlichen Werten berücksichtigt und aufgegriffen. Büscher wies darauf hin, dass es sich um Mindestwerte handle und riet zu einer jeweiligen Einzelfallprüfung.

Auf Büscher folgte Martin Kunze, ehemaliger stellvertretender Geschäftsführer der Unfallkasse Nord, der mit seiner Aufforderung an die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Unfallversicherungsträger, auf Basis des neuen MdE-Konsenspapieres entscheidungsfreudig zu sein, auf Zustimmung stieß. Die Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen sollen die MdE-Bewertung nicht allein den medizinischen Sachverständigen überlassen. Es handle sich um eine rechtliche Bewertung, die von Beschäftigten der Unfallversicherungsträger zu treffen sei. Abschließend stellte der Heidelberger Leiter der Konservativen Orthopädie, Prof. Dr. Marcus Schiltenwolf, das Konsenspapier aus medizinischer Sicht vor. Die Bewertungen und Einschätzungen würden deutlich an Transparenz gewinnen, so Schiltenwolf.

Rund zwei Stunden dauerte die DGUV-Fachveranstaltung, moderiert von Prof. Dr. Eric Zimmermann, Professor an der DGUV Hochschule. Der Referatsleiter „Sozialrecht und Verwaltung“ der DGUV Akademie, Thomas Störmer, organisierte die Veranstaltung. Beide Vertreter fanden, dass es ein gelungener Auftakt für eine weitere gute Zusammenarbeit zwischen der Akademie und der Hochschule war.

Gemeinsamer Bericht der DGUV Hochschule und der DGUV Akademie.

Kontakt

Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (HGU)
Aline Giebel, Referentin für Querschnittsaufgaben
Seilerweg 54
36251 Bad Hersfeld
Tel: +49 30 13001-6577
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