Zugangsvoraussetzungen

Das bringen die Teilnehmer mit

Ihre Zugangsvoraussetzung setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Ausbildende müssen sich persönlich und fachlich eignen.

Persönliche Eignung

Die persönliche Eignung unterliegt der Einschätzung Ihrer Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und wird durch diese bestätigt.

Fachliche Eignung

Die fachliche Eignung ist wiederum in zwei Teile gegliedert:

  • Ihre berufliche Eignung
  • Ihre berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten

Die berufliche Eignung besitzen Sie aufgrund Ihrer eigenen fachlichen Qualifikation: ein abgeschlossener Ausbildungsberuf oder höherrangige Qualifizierungen (zum Beispiel an einer Hochschule) in einer entsprechenden Fachrichtung. Zudem müssen Sie über eine angemessen lange praktische Berufserfahrung verfügen.

Den berufs- und arbeitspädagogischen Teil der fachlichen Eignung erwerben Sie durch den erfolgreichen Abschluss der Ausbildereignungsprüfung.

Ansprechpartnerin

Roswitha Rath

Dozentur für Sozialrecht, Methodik und Didaktik

Tel: +49 30 13001-6529