Recht der Unfallversicherungsträger für das Öffnen und Entladen von Frachtcontainern

Bild: DGUV

Die Unfallversicherungsträger haben gemäß Sozialgesetzbuch VII u. a. die Aufgabe, "mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen". In diesem Zusammenhang werden sie ermächtigt, Unfallverhütungsvorschriften zu erlassen, "soweit dies zur Prävention geeignet und erforderlich ist und staatliche Arbeitsschutzvorschriften hierüber keine Regelung treffen".

Für das Öffnen und Entladen von Frachtcontainern sind die im Folgenden aufgeführten

relevant.


DGUV Vorschriften

Die DGUV Vorschriften sind als autonomes Arbeitsschutzrecht für die Versicherten verbindlich. Für das Öffnen und Entladen von Frachtcontainern sind insbesondere die in Tabelle 1 zusammengestellten DGUV Vorschriften zu beachten.

Tabelle 1: Übersicht der für das Öffnen und Entladen von Frachtcontainern besonders relevanten DGUV Vorschriften

DGUV Vorschrift Inhalt
1 () Grundsätze der Prävention
2 () Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
6 () Arbeitsmedizinische Vorsorge
36 () Hafenarbeiten

DGUV Regeln

Als Hilfestellung bei der Umsetzung der Anforderungen aus den staatlichen und autonomen Arbeitsschutzvorschriften erstellen die Unfallversicherungsträger DGUV Regeln unter Berücksichtigung von technischen Spezifikationen und Erfahrungen aus der Präventionsarbeit. Für das Öffnen und Entladen von Frachtcontainern sind insbesondere die in Tabelle 2 zusammengestellten DGUV Regeln zu beachten.

Tabelle 2: Übersicht der für das Öffnen und Entladen von Frachtcontainern besonders relevanten DGUV Regeln

DGUV Regel Inhalt
100-001 () Grundsätze der Prävention
108-006 () Ladebrücken und fahrbare Rampen
112-189 () Benutzung von Schutzkleidung
112-190 () Benutzung von Atemschutzgeräten
112-191 () Benutzung von Fuß- und Knieschutz
112-193 () Benutzung von Kopfschutz
112-195 () Benutzung von Schutzhandschuhen
112-198 () Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz

DGUV Informationen

Als DGUV Informationen geben einzelne Unfallversicherungsträger spezielle Veröffentlichungen als unverbindliche Hilfestellungen und Empfehlungen für bestimmte Branchen, Tätigkeiten und Zielgruppen heraus. So wurde für Gefahren beim Öffnen und Entladen von Frachtcontainern die DGUV Information 208-051 () zusammengestellt. Darüber hinaus sind für diesen Bereich die in Tabelle 3 aufgeführten DGUV Informationen von besonderem Interesse.

Tabelle 3: Übersicht weiterer für das Öffnen und Entladen von Frachtcontainern relevanter DGUV Informationen

DGUV Information Inhalt
204-006 () Anleitung zur Ersten Hilfe
204-007 () Handbuch zur Ersten Hilfe
204-022 () Erste Hilfe im Betrieb
208-048 () Sicherung palettierter Ladeeinheiten
211-005 () Unterweisung - Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes
211-010 () Sicherheit durch Betriebsanweisungen
212-515 () Persönliche Schutzausrüstungen
212-870 () Haltegurte und Verbindungsmittel für Haltegurte
240-260 () Handlungsanleitung für arbeitsmedizinische Untersuchungen nach dem DGUV Grundsatz G 26 "Atemschutzgeräte"

Zum Download

Weitere Informationen

 

Ansprechpartner

Dr. Hans-Peter Fröhlich
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik

Tel: 0621 183-5933