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Der Richtlinie 89/391/EWG über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (kurz: Arbeitsschutzrahmen-Richtlinie) sind Einzelrichtlinien zugeordnet, die Mindestvorschriften enthalten. Für Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen (KSS) sind hauptsächlich die in Tabelle 1 zusammengestellten Einzelrichtlinien zu berücksichtigen.
		 				
	 
 | Tabelle 1: Übersicht der für Tätigkeiten mit KSS relevanten Einzelrichtlinien zur Richtlinie 89/391/EWG | 
 
		
Zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vor der Gefährdung durch chemische, physikalische und biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit wurden darüber hinaus Richtgrenzwerte als Mindestforderungen in den in Tabelle 2 gelisteten Richtlinien veröffentlicht.
		 
		
 | Tabelle 2: Richtlinien zum Schutz der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische, physikalische und biologische Arbeitsstoffe | 
 
 | Richtlinie | Inhalt | 
 | 91/322/EWG | Richtgrenzwerte | 
 | 2000/39/EG | Erste Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten | 
 | 2006/15/EG | Zweite Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten | 
 | 2009/161/EU | Dritte Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten | 
 | 2017/164/EU | Vierte Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten | 
 | 2019/1831/EU | Fünfte Liste von Arbeitsplatz-Richtgrenzwerten | 
 
		
Basierend auf Artikel 114 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU zu Maßnahmen zur Angleichung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften (AEU-Vertrag) wurden u. a. die in Tabelle 3 für Tätigkeiten mit KSS relevanten Verordnungen erlassen. Diese sind allgemein gültig und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. 
		 
		
 | Tabelle 3: Für Tätigkeiten mit KSS relevante Verordnungen basierend auf Artikel 114 des AEU-Vertrages | 
 
 | Verordnung | Inhalt | 
 | 1907/2006 | Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) | 
 | 1272/2008 | Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen | 
 | 528/2012 | Biozidprodukte | 
 
		
Darüber hinaus sind die in Tabelle 4 aufgelisteten Richtlinien, die ebenfalls auf Artikel 114 basieren, zu berücksichtigen.
		 
		
 | Tabelle 4: Für Tätigkeiten mit KSS relevante Richtlinien basierend auf Artikel 114 des AEU-Vertrages | 
 
 | Richtlinie | Inhalt | 
 | 89/686/EWG 
 | Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen | 
 | 2006/42/EG | Maschinen | 
 | 2001/95/EG | Allgemeine Produktsicherheit |