Prüfung wassergemischter Kühlschmierstoffe

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Bild: jojje11, fotola

Die Zusammensetzung wassergemischter Kühlschmierstoffe (KSS) kann sich während des Gebrauchs verändern. Um die dadurch entstehenden Gefährdungen der Beschäftigten wie auch möglicherweise auftretende Beeinträchtigungen im Bearbeitungsverfahren zu vermeiden, sind regelmäßige Prüfungen vorzusehen. Gemäß DGUV Regel 109-003 (bisher BGR/GUV-R 143) muss für die Prüfung des Neuansatzes wassergemischter KSS und für die nachfolgenden regelmäßigen Prüfungen ein Prüfplan aufgestellt werden (s. Downloadbereich). Zweckmäßig ist es, für jede Maschine ein Überwachungsblatt zu erstellen, in dem die Angaben über die durchzuführenden Prüf- und Pflegemaßnahmen der KSS vorgegeben sowie die Ergebnisse aufgezeichnet und dokumentiert werden können (s. Downloadbereich). Folgende Angaben müssen mindestens enthalten sein:

  • wahrnehmbare Veränderungen
  • pH-Wert
  • Nitritgehalt des wassergemischten KSS
  • Gebrauchskonzentration
  • Nitratgehalt/Nitritgehalt des Ansetzwassers.

Täglich vor Arbeitsbeginn sollte die Person, die die Maschine bedient, den wassergemischten KSS auf wahrnehmbare Veränderungen hin untersuchen. Unter wahrnehmbaren Veränderungen versteht man z. B.

  • Verfärbungen
  • Schaumbildung
  • Rückstandsbildung
  • Emulsionstrennung
  • aufschwimmendes Fremdöl
  • besondere Gerüche
  • sichtbarer mikrobieller Befall.

Werden Veränderungen wahrgenommen, so ist die Ursache zu ermitteln und zu beseitigen (z. B. Öl abskimmen, KSS belüften).

Der pH-Wert und der Nitritgehalt des wassergemischten KSS sind wöchentlich gemäß Technischer Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 611 zu überprüfen. Ebenso ist wöchentlich die Gebrauchskonzentration zu ermitteln. Die Probenahme erfolgt in allen Fällen während der Umwälzung des KSS aus dem Reinbehälter oder direkt aus dem Zulauf.

Steigt die Temperatur des wassergemischten KSS über eine anwendungstechnisch bedingte Grenztemperatur (ggf. beim KSS-Lieferanten erfragen) an, werden die Bildung von Nitrosaminen und ein Bakterienwachstum begünstigt. In der Regel liegt die Grenztemperatur für Zerspanungsarbeiten bei 40 °C und für das Warmwalzen von Aluminium bei 60 °C. In solchen Fällen sollte zusätzlich in regelmäßigen Abständen die Temperatur des KSS überprüft werden.

Der Betreiber ist nicht verpflichtet, den wassergemischten KSS mikrobiologisch zu überwachen. Hinweise auf einen Keimbefall liefern u. a. folgende Parameter:

  • Verringerung der Basenreserve
  • deutlicher Abfall des pH-Wertes
  • Schaumbildung
  • Anstieg der Nitritkonzentration
  • Instabilität der Emulsion (Aufrahmung, d. h. Trennung der Phasen und Aufschwimmen von Öl auf der Oberfläche)
  • unangenehmer Geruch
  • sichtbare Biofilme oder Aufschwimmen von Biomasse.

Als Ergänzung zur technischen Überwachung kann vor allem in Zentralsystemen zusätzlich eine Keimzahlbestimmung im gebrauchten wassergemischten KSS sinnvoll sein.

Literatur/Informationen/Links

DGUV Regel 109-003 () (bisher BGR/GUV-R 143) "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen"

TRGS 611 () "Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können"

Kontakt:

Portal Kühlschmierstoffe

Gefahrstoffe: Umgang - Schutzmaßnahmen