Manipulation eines Schutztürschalters mittels Ersatzbetätiger.
Bild: IFA
Schutzeinrichtungen sollen die an einer Maschine arbeitenden Personen vor den Gefährdungen der Maschine schützen. Dennoch werden Schutzeinrichtungen immer wieder abmontiert, überbrückt oder anderweitig außer Kraft gesetzt. Arbeitsschutzexpertinnen und -experten gehen davon aus, dass rund ein Viertel aller Arbeitsunfälle an stationären Maschinen nur deswegen geschehen, weil zuvor Schutzeinrichtungen manipuliert wurden.
Dass Schutzeinrichtungen manipuliert werden, ist in den meisten Fällen auf Mängel im Schutzkonzept der Maschine zurückzuführen. Ist nämlich dieses Konzept nicht auf die Bedienbarkeit der Maschine abgestimmt, werden Schutzeinrichtungen als störend wahrgenommen. Die Bedienung der Maschine, das Einrichten, die Störungsbeseitigung oder Reinigung wird durch die Schutzeinrichtung erschwert oder gar unmöglich gemacht. Für Personen, die mit solchen Maschinen arbeiten, stellt dies einen hohen Manipulationsanreiz dar.
Maschinen herstellende und betreibende Unternehmen sind durch die Gesetzgebung dazu verpflichtet, dass nur sichere Maschinen in Verkehr gebracht und bereitgestellt werden. Maschinen mit einem hohen Manipulationsanreiz sind nicht als sicher zu betrachten und dürfen aufgrund des erhöhten Schadensrisikos nicht betrieben werden. Die Fragen, ob Schutzeinrichtungen einer Maschine einen Manipulationsanreiz bieten oder nicht und welche Maßnahmen ggf. zu seiner Minderung getroffen werden können, sind daher sowohl für Maschinen herstellende als auch betreibende Unternehmen relevant.
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