Prävention 4/2026

Hilfe für die Helfenden: Wenn Angehörige pflegen

Eine junge Frau sitzt einer älteren Person im Rollstuhl gegenüber und hält ein Tablet in der Hand. Beide blicken sich freundlich an und wirken im Gespräch. Die Szene findet in einem hellen Innenraum statt und vermittelt eine unterstützende und vertrauensvolle Betreuungssituation. (Bild: auremar - stock.adobe.com)

Angehörige leisten den größten Teil der häuslichen Pflege – oft unentgeltlich und rund um die Uhr. (Bild: auremar - stock.adobe.com)

Pflege ist eines der drängendsten gesellschaftlichen Themen unserer Zeit. Während über Finanzierung, Fachkräftemangel und Entlastung diskutiert wird, leisten Millionen Angehörige täglich einen unverzichtbaren Beitrag. Sie ermöglichen es vielen Pflegebedürftigen, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben. Damit häusliche Pflege langfristig gelingt, brauchen aber auch die Pflegenden Unterstützung – und genau hier setzt die gesetzliche Unfallversicherung an.

Bei der Pflege gesetzlich unfallversichert

Was viele nicht wissen: Häusliche Pflegepersonen – etwa Kinder, Partnerinnen und Partner, Nachbarn und Freunde – können automatisch gesetzlich unfallversichert sein. Das gilt, wenn die gepflegte Person mindestens Pflegegrad 2 hat, die Pflege nicht erwerbsmäßig erfolgt und regelmäßig geleistet wird: mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen.

Versichert sind Unfälle während der Pflege sowie Wege, die unmittelbar damit zusammenhängen. Der Schutz ist beitragsfrei.

Infografik mit der Überschrift: „Wann sind pflegende Angehörige gesetzlich unfallversichert?“ Darunter wird erläutert, dass der Versicherungsschutz gilt, wenn vier Voraussetzungen erfüllt sind: Die gepflegte Person hat mindestens Pflegegrad 2, die Pflege erfolgt nicht erwerbsmäßig und damit unentgeltlich, der Pflegeaufwand beträgt mindestens zehn Stunden pro Woche und die Pflege verteilt sich auf mindestens zwei Tage pro Woche. Die einzelnen Voraussetzungen werden in vier Feldern mit Symbolen für Pflegeausweis, helfende Hände, Uhr und Kalender dargestellt und durch Pluszeichen miteinander verbunden. Am unteren Rand weist ein hervorgehobenes Informationsfeld darauf hin, dass Unfälle während der Pflegetätigkeit sowie auf den dazugehörigen Wegen versichert sind. Ergänzend sind Symbole eines Hauses und eines Autos abgebildet.

Mehr Informationen zum Versicherungsschutz von häuslichen Pflegepersonen finden Sie hier .

Gesundheit schützen, bevor etwas passiert

Pflege kostet Kraft – körperlich wie seelisch. Pflegende Angehörige sind häufig körperlich und psychisch stark gefordert. Das Heben und Unterstützen von Pflegebedürftigen belastet Rücken und Gelenke, hinzu kommen Zeitdruck, Verantwortung und die emotionale Beanspruchung im Pflegealltag. Die gesetzliche Unfallversicherung unterstützt nicht erst, wenn etwas passiert ist. Die Unfallkassen helfen auch, Belastungen und Gesundheitsgefahren vorzubeugen – etwa mit Informationen zu rückenschonender Pflege, sicherer Wohnumgebung, Hilfsmitteln oder Selbstfürsorge. Denn wer für andere sorgt, muss auch die eigene Gesundheit schützen.

GUT ZU WISSEN

  • Die Aktion Das sichere Haus (DSH) unterstützt pflegende Angehörige mit dem Angebot „Sicher zuhause pflegen“ und dem Magazin „Ich pflege“ . Es bietet praktische Tipps zu Selbstfürsorge, Pflegeorganisation, Gesundheit und Sicherheit im häuslichen Pflegealltag. Herausgegeben wird „Ich pflege“ von der DSH und den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand.
  • Im Portal „Sicheres Pflegen zu Hause“ der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen erfahren Sie in den verschiedenen Räumen eines virtuellen Hauses, wie Sie eine häusliche Umgebung pflegesicherer gestalten können. Sie werden über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit den Tätigkeiten pflegender Angehöriger, der Einrichtung sowie über bauliche und technische Maßnahmen informiert.
  • Ergänzend bietet die DGUV den Wegweiser „Zu Hause pflegen – so kann es gelingen!“ an. Die Broschüre bündelt Informationen zur Organisation häuslicher Pflege und zum Gesundheitsschutz der Pflegeperson.
  • Diese Karte "Pflegende Angehörige" sensibilisiert Unternehmen für das bedeutsame Handlungsfeld der „Vereinbarkeit von Beruf und häuslicher Pflege“ und stellt entsprechende Informationen und Angebote, auch der regional zuständigen Unfallversicherungsträger, bereit.

Infografik mit der Überschrift: „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege sollte Bestandteil unserer Unternehmenskultur sein“. In der Mitte zeigt eine Illustration eine berufstätige Person mit Tasche, die eine Person im Rollstuhl begleitet. Links wird hervorgehoben, dass es in Deutschland mindestens fünf Millionen pflegende Angehörige gibt. Ein weiteres Textfeld betont: „Pflege zu Hause geht uns alle an!“. Rechts zeigt ein großes Kreisdiagramm die Angabe, dass mindestens 64 Prozent der pflegenden Angehörigen im erwerbsfähigen Alter berufstätig sind. Daneben steht der Hinweis: „Mitarbeitende finden und binden!“.

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