Wann hilft Ihnen die gesetzliche Unfall-Versicherung?

eine Ärztin behandelt eine Verletzung am Arm bei einem Mann

Bild: © Katharina Magerl

1. Bei einem Arbeits-Unfall

Das ist ein Unfall am Arbeits-Platz.
Ein Beispiel:
Herr Meier arbeitet mit einer großen Säge.
Bei seiner Arbeit hat er sich an der Hand verletzt.
Er muss zum Arzt.
Die Berufs-Genossenschaft bezahlt die Behandlung beim Arzt.


ein Arzt sitzt an einem Schreibtisch

Bild: © Katharina Magerl

Was müssen Sie tun, wenn Sie einen Arbeits-Unfall hatten?

Melden Sie den Arbeits-Unfall immer sofort bei Ihrem Vorgesetzten.
Wenn Sie eine Verletzung haben, werden Sie zu einer Durchgangs-Ärztin oder zu einem Durchgangs-Arzt geschickt.
Das sind spezielle Ärzte.
Sie kennen sich besonders gut mit Arbeits-Unfällen aus.
Sie schreiben einen Bericht über den Unfall für die gesetzliche Unfall-Versicherung.


eine Frau stürzt auf dem Weg zur Arbeit

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2. Bei einem Wege-Unfall

Ein Wege-Unfall ist ein Unfall, der auf dem Weg zur Arbeit passiert.
Oder auf dem Weg von der Arbeit nach Hause.
Und wenn eine Arbeit-Nehmerin oder ein Arbeit-Nehmer Sachen für die Arbeit erledigen muss.
Ein Beispiel:
Frau Schulze ist auf dem Weg zur Arbeit mit dem Fuß umgeknickt.
Frau Schulze kommt ins Kranken-Haus.
Die Behandlung bezahlt die gesetzliche Unfall-Versicherung.


eine Hand mit Hautverletzungen und Reinigungsmittel

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3. Bei einer Berufs-Krankheit

Eine Berufs-Krankheit bekommen Arbeit-Nehmerinnen und Arbeit-Nehmer durch ihre Arbeit.
Zum Beispiel:

  • Frau Jäger arbeitet als Reinigungs-Kraft.
    Dabei arbeitet sie mit verschiedenen Reinigungs-Mitteln und Wasser.
    Von den Chemikalien in den Reinigungs-Mitteln hat Frau Jäger Probleme mit ihrer Haut bekommen.
    Sie hat rote Flecken an den Händen.
    Die Flecken heißen: Ekzeme.
    Sie brennen und jucken Frau Jäger.
    Ihre Haut ist krank.
    Die gesetzliche Unfall-Versicherung bezahlt für Frau Jäger die Behandlung beim Haut-Arzt.
  • Herr Müller hat viele Jahre an einer sehr lauten Masc hine gearbeitet.
    Er ist durch die Arbeit schwerhörig geworden.
    Herr Müller kann nicht mehr richtig arbeiten.
    Das nennt man: Minderung der Erwerbs-Fähigkeit.
    Deswegen bezahlt die gesetzliche Unfall-Versicherung eine Rente an Herrn Müller.