Der Inklusionspreis zeichnet Unternehmen mit vorbildlicher inklusiver Beschäftigung aus. Betriebe können sich bis zum 15. April bewerben. Verliehen wird der Preis von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, der Bundesagentur für Arbeit und dem UnternehmensForum. Die Schirmherrschaft hat das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales übernommen.
DGUV Information 215-123 "Inklusion im Betrieb" (Juni 2023)
Statistiken zeigen, dass beinahe 90 % der Schwerbehinderungen Resultat einer Erkrankung sind, die im Laufe des Erwerbslebens auftritt. Jedes Unternehmen wird sich also früher oder später mit dieser Problematik auseinandersetzen müssen, denn die Teilhabe der betroffenen Menschen am ersten Arbeitsmarkt ist aus demographischen, sozial- und beschäftigungspolitischen Gründen notwendig. Die vorliegende DGUV Information soll insbesondere kleineren und mittleren Unternehmen Orientierung, Hinweise und Anregungen geben, wie sich Inklusion etablieren und für den Unternehmenserfolg nutzen lässt.