Versicherung und Leistungen

Versicherte Personen in der gesetzlichen Unfallversicherung

Versichert sind insbesondere Beschäftigte und Auszubildende. Darüber hinaus sind unter anderem folgende Personengruppen in die Unfallversicherung einbezogen.

Versicherte Personen

  • Menschen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig sind, wie zum Beispiel Personen in Hilfsorganisationen, Lebensretter, Blut- und Organspender, Zeugen und Schöffen
  • Kinder, die in Kindertageseinrichtungen oder durch geeignete Tagespflegepersonen betreut werden, Schüler und Studierende in Schulen und Hochschulen sowie Personen in der beruflichen Aus- und Fortbildung
  • Personen, die selbstständig, als mitarbeitende Familienangehörige oder als abhängig Beschäftigte in der Landwirtschaft arbeiten
  • Häusliche Pflegepersonen
  • Arbeitssuchende, wenn sie auf Aufforderung der Arbeitsagentur die Agentur oder eine andere Stelle aufsuchen
  • Bestimmte ehrenamtlich tätige Personen (zum Beispiel Ehrenamtliche in den Freiwilligen Feuerwehren)
  • Personen in der Rehabilitation (zum Beispiel Krankenhausaufenthalt)

Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung

Zunächst ist es die Aufgabe der gesetzlichen Unfallversicherung, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Ist ein Versicherungsfall eingetreten, so haben Versicherte Anspruch auf folgende Leistungen:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft
  • Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
  • Geldleistungen

Als wichtigste Geldleistungen kommen das Verletzten - und Übergangsgeld (Entgeltersatzleistungen) sowie die Versichertenrente in Betracht. Ein Anspruch auf Rente besteht grundsätzlich dann, wenn Versicherte 26 Wochen nach einem Versicherungsfall immer noch erwerbsunfähig oder erwerbsgemindert sind.

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft sowie die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand (zum Beispiel Unfallkassen, Landesunfallkassen, Gemeindeunfallversicherungsverbände).

Lehrinhalte Versicherung und Leistung

Die HGU unterstützt Versicherte und Mitglieder in allen sich hieraus ergebenden Fragen. Im Arbeitsfeld „Versicherung und Leistung“ werden diese Fragestellungen gelehrt und erforscht. Auch der Bereich der Forschung wird durch entsprechende Forschungsprojekte unterstützt.

Professoren und Dozenten

Die Wissensvermittlung im Fachgebiet "Versicherung, Leistung" erfolgt durch hauptamtlich lehrende Professorinnen und Professoren sowie Dozentinnen und Dozenten. Diese Angebote werden durch Expertinnen und Experten aus Politik, Medizin und Verwaltung sinnvoll und praxisnah ergänzt.