Hinweis: Bitte berücksichtigen Sie, dass eine Eigenanmeldung nicht möglich ist. Die Anmeldung zum Studium kann nur in Verbindung mit einem geschlossenen Dienstverhältnis mit einem Unfallversicherungsträger erfolgen.
Eine Übersicht der Unfallversicherungsträger sowie aktuelle Stellenangebote der Träger finden sich auf der Internetseite der DGUV. Für die Anmeldung zum dualen Bachelor-Studiengang (B.A) Gesetzliche Unfallversicherung – Recht, Rehabilitation und Verwaltung ist bis zum 15.08. des jeweiligen Jahres der ausgefüllte Zulassungsantrag, nebst Anlagen in digitaler Form bei der HGU einzureichen.
Den Zulassungsantrag (Basisformular und Anlage 1) finden Sie unter Dokumente. Der Antragsstellung erfolgt durch den Unfallversicherungsträger oder durch die antragsstellenden Studierenden selbst. Nach Abschluss des Zulassungsverfahren erhält der/die antragsstellende Studierende eine offizielle Mitteilung der HGU über die Entscheidung auf Zulassung zum Studium. Dies erfolgt i. d. R. im Zuge der Immatrikulation zum Semesterbeginn.
Nicole Alban
Renate Hausmann
Petra Ottilie
Sabine Simbeck
Mail: studiensekretariat.hef.hochschule@dguv.de
Tel.: +49 30 13001-6550