Anmeldung

(1) Anmeldung durch den Dienstherrn/Unfallversicherungsträger

Für die Anmeldung eines dual Studierenden zum Bachelor-Studium Sozialversicherung – Schwerpunkt Unfallversicherung an der Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (HGU) benötigen wir die Unterlagen und Angaben seitens des Dienstherrn/Unfallversicherungsträgers sowie der Bewerberin/des Bewerbers als Antragsteller/in.

Bitte übersenden Sie uns den vollständig ausgefüllten Zulassungsantrag Bachelor vorab gern per Mail und per Post mit der Originalunterschrift an unser Studiensekretariat, Seilerweg 54, 36251 Bad Hersfeld.

(2) Antragstellung des Bewerbers/der Bewerberin

Der Bewerber/die Bewerberin zum Studium sind die dual Studierenden als Antragsteller. Von den Bewerbern zwingend erforderlich ist der Nachweis der Zugangsberechtigung zum Studium in Form der entsprechenden Zeugnisse als Nachweis gem. §3 der Prüfungsordnung für den dualen Bachelor Studiengang Sozialversicherung, Schwerpunkt Unfallversicherung als beglaubigte Kopie, deren Übereinstimmung mit dem Original durch den Dienstherrn bescheinigt ist. Eine einfache Kopie ohne Übereinstimmungsvermerk reicht nicht aus. Selbstverständlich ist auch eine anderweitig beglaubigte Abschrift möglich, aber nicht erforderlich.

Nach §3 Abs. 5 der Prüfungsordnung ist die Einschreibung zum Studium zu versagen, wenn eine Bewerberin oder ein Bewerber eine in diesem Studiengang erforderliche Prüfung in einem Studiengang an einer anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes endgültig nicht bestanden hat. Das gilt entsprechend für Studiengänge, die eine erhebliche inhaltliche Nähe zu dem angestrebten Studiengang aufweisen oder für Prüfungen in einem Studiengang an einer ausländischen Hochschule, soweit die Prüfungsanforderungen nach Art und Schwierigkeitsgrad vergleichbar sind.

Über die Vergleichbarkeit bzw. die erhebliche inhaltliche Nähe entscheidet für die HGU das Prüfungsamt. Aus diesem Grund müssen die Bewerberinnen / Bewerber die Erklärung hinsichtlich eines vorhergehenden Studiums einreichen (s. Anlage 1 des Zulassungsantrages).

Sollten Sie ein vorhergehendes Studium – selbst wenn auch nur zum Teil und gleichgültig, ob erfolgreich oder nicht – absolviert haben, ist es ebenso zwingend erforderlich, dass Sie von der bisherigen Hochschule bzw. Bildungseinrichtung die Bescheinigung (s. Anlage 2 des Zulassungsantrages) ausfüllen lassen und zu den Anmeldeunterlagen einreichen.

Die Ordnungsmittel verlangen ferner von denjenigen Bewerberinnen / Bewerbern, die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, dass sie die Kenntnisse der deutschen Sprache durch eine bestandene DSH-Prüfung entweder nach Maßgabe der DSH-Ordnung der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg oder durch eine bestandene DSH-Prüfung einer anderen deutschen staatlichen Hochschule nachweisen.

Bitte reichen Sie uns den Zulassungsantrag mit allen notwendigen Anlagen, Unterschriften, und beglaubigten Kopien vollständig bis zum Stichtag 15.8. des jeweiligen Kalenderjahres in einem Vorgang ein. Die Immatrikulationsbescheinigung und den Studierendenausweis erhalten Sie rechtzeitig mit dem Studienbeginn.

(3) Abmeldung des dual Studierenden durch den Dienstherrn

Nehmen Sie bitte eine Abmeldung eines dual Studierenden in Textform (elektronisch per E-Mail) an das vor.

Ansprechperson

Prof. Dr. Axel Weiß

Professur für Verfassungs- und Verwaltungsrecht

Tel: +49 30 13001-6533