Abschlussdiskussion mit Prof. Dr. jur. Laurenz Mülheims (Professur Recht/Sozialrecht, Hochschule Bonn-Rhein-Sieg), Ass. jur. Martin Forchert (Verwaltungsdirektor, Berufsgenossenschaft Holz und Metall), Dr. jur. Oliver Schur (Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen und Vorsitzender der Kommission SGB VII des Deutschen Sozialgerichtstages e. V.) und Prof. Dr. iur. Eric Zimmermann (Professur für Sozialrecht, DGUV Hochschule).
Bild: DGUV
Am 9. Februar 2026 fand in den Räumen der Hochschule der DGUV (HGU) in Bad Hersfeld der wissenschaftliche Diskurs "Zukunft der Kausalität in der gesetzlichen Unfallversicherung?" statt, zu dem die HGU gemeinsam mit dem Deutschen Sozialgerichtstag e. V. (DSGT) eingeladen hatte. Rund insgesamt 600 Teilnehmende in Präsenz und per Stream waren gespannt auf die Grundsatzdebatte, die ihren Ausgangspunkt in dem 2024 veröffentlichten Aufsatz von Prof. Dr. Laurenz Mülheims (Hochschule Bonn-Rhein-Sieg) hatte. Mühlheims hatte in seinem Aufsatz die Ablehnung von Versicherungsfällen aufgrund von Vorerkrankungen oder Vorschäden in Frage gestellt: Habe ein (Unfall-)Ereignis einen Gesundheitsschaden verursacht, dürfe der Versicherungsfall auch dann nicht abgelehnt werden, wenn Versicherte Vorschäden oder Vorerkrankungen hätten. Bislang angewendete Kausalmodelle seien nicht geeignet, einem inklusiven Ansatz von GUV entsprechen zu können. Daher sei ein Umdenken notwendig.
Zu den Thesen Mülheims nahm Martin Forchert (Berufsgenossenschaft Holz und Metall), aus Sicht der behördlichen Praxis Stellung. Er hielt die Vorschläge Mülheims nicht für überzeugend. Der Vorschlag von Mülheims, Vorschäden bei der Bewertung eines Arbeitsunfalls nicht mehr zu berücksichtigen, widerspreche dem Sinn und Zweck einer gesetzlichen Unfallversicherung. Wesentliche Vorschädigungen aufgrund des Alters oder des persönlichen Lebensstils dürften nicht zum Unfallversicherungsschutz führen. Für Fälle der allgemeinen Lebensrisiken sei die paritätisch finanzierte gesetzliche Krankenversicherung zuständig, nicht die allein von Unternehmern getragene gesetzliche Unfallversicherung.
Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen und Vorsitzender der Kommission SGB VII des DSGT, Dr. Oliver Schur, bekräftigte im letzten Vortrag den Bedarf an fachlichem Diskurs angesichts des bevorstehenden Umbaus des Sozialstaats. Aus Sicht der Rechtsprechung sei es systemwidrig, Vorschäden außer Betracht zu lassen. Es drohe ein von Zufälligkeiten abhängiger Unfallversicherungsschutz: Reiße eine vorgeschädigte Sehne aufgrund einer geringfügigen Einwirkung zufällig an der Arbeitsstelle, wäre es ein Fall für die Unfallversicherung. Reiße sie bei einer gleichartigen Einwirkung im unversicherten Umfeld, sei es ein Fall für die Krankenversicherung. Die sich daraus ergebenden erheblich differierenden Leistungsansprüche seien nicht mehr vermittelbar.
Es schloss sich eine lebhafte, von Prof. Dr. Eric Zimmermann (Professur für Sozialrecht an der HGU) und Aline Giebel (Referentin Kommunikation und Qualitätsmanagement an der HGU) moderierte Diskussion mit den Studierenden und Gästen vor Ort und den Zuhörenden im Stream an.
Gemeinsamer Bericht der Hochschule der DGUV und des Deutschen Sozialgerichtstages e.V.