Nadelstichverletzungen im Gesundheitswesen

Sichere Instrumente können wirksam vor Nadelstichverletzungen im Gesundheitswesen schützen. Das ist das Fazit eines Kooperationsprojektes des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) und des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften zur Prävention von Nadelstichverletzungen. Beschäftigte in Gesundheitsberufen sind durch den Umgang mit scharfen und spitzen Gegenständen einem besonderen Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Geräte mit Sicherheitstechnik, bei denen die Kanülen nach Gebrauch am Patienten abgedeckt beziehungsweise blockiert werden, könnten Beschäftigte vor Infektionen wie Hepatitis B, C sowie Aids wirksam schützen. Den Einsatz derartiger Geräte fordert auch die im Sommer 2006 novellierte BG-Regel/TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" unter anderem für Rettungsdienste und Notfallaufnahmen.

Die Projektergebnisse wurden jetzt in dem Report "Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit präventiver Maßnahmen zur Vermeidung von Nadelstichverletzungen bei Beschäftigten im Gesundheitswesen" zusammengefasst. Dieser Bericht steht in deutscher Fassung beziehungsweise in englischer Fassung zur Verfügung. Als Broschüre kann der Report kostenlos bestellt werden über .

Download und Bestellung des Reports

Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit präventiver Maßnahmen zur Vermeidung von Nadelstichverletzungen bei Beschäftigten in Gesundheitsberufen (deutsche Version) bzw.
Effectiveness of measures to prevent needlestick injuries among employees in health professions (englische Version)