Inhalative Gefährdungen

Menschliche Silhouette mit Darstellung der Atemwege

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Bild: majivecka, fotolia

Gemäß Technischer Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 402 und Technischer Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)/TRGS 406 ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine mögliche inhalative Gefährdung zu ermitteln und zu beurteilen. Entscheidend für das Ausmaß der Gefährdung sind die toxischen Eigenschaften der eingesetzten Produkte, ihre Konzentration in der Luft sowie die Dauer der Exposition der Beschäftigten.

Als Basis für die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen muss der Arbeitgeber gemäß Gefahrstoffverordnung ein Gefahrstoffverzeichnis führen. Dieses muss alle gefährlichen Stoffe und Gemische umfassen, die im Arbeitsbereich auftreten. Zu berücksichtigen sind neben den Einsatzstoffen auch Zwischenprodukte, Endprodukte, Reaktionsprodukte und Hilfsstoffe sowie deren Verunreinigungen. Eine wichtige Informationsquelle bei der Erstellung des Gefahrstoffverzeichnisses sind die Sicherheitsdatenblätter der eingesetzten Produkte.

Für die Ermittlung der inhalativen Exposition kommen neben Arbeitsplatzmessungen auch nicht messtechnische Methoden infrage wie z. B. die Übertragung der Ergebnisse vergleichbarer Tätigkeiten (z. B. standardisierte Arbeitsverfahren) oder Berechnungen.

Das Ergebnis der Ermittlung ist im Hinblick auf eine Gefährdung der Beschäftigten und die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen zu beurteilen. Als Beurteilungsmaßstäbe sind vorrangig die in der TRGS 900 rechtsverbindlich bekannt gemachten Arbeitsplatzgrenzwerte anzuwenden. Sofern keine Arbeitsplatzgrenzwerte vorliegen, hat der Arbeitgeber andere geeignete Beurteilungsmaßstäbe heranzuziehen. Hierzu zählen gemäß TRGS 402 u. a.

  • Grenzwertvorschläge der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe (MAK-Kommission) der Deutschen Forschungsgemeinschaft
  • Arbeitsplatz-Richtgrenzwerte nach Richtlinie 98/24/EG (Indicative Occupational Exposure Limit Values), soweit sie noch nicht in der TRGS 900 umgesetzt sind,
  • Grenzwertvorschläge für chemische Belastungen am Arbeitsplatz anderer wissenschaftlicher Expertenkommissionen (z. B. ausländische Grenzwerte). Eine Zusammenstellung internationaler Grenzwerte enthält die Datenbank "GESTIS-Internationale Grenzwerte für chemische Substanzen" des IFA.
  • "Derived no-effect-levels" (DNEL) nach der REACH-Verordnung oder
  • Vorläufige Zielwerte, die der Unternehmer im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung selbst festlegt.

Für krebserzeugende (karzinogene) Gefahrstoffe der Kategorien 1A und 1B hat der Arbeitgeber ein risikobezogenes Maßnahmenkonzept gemäß TRGS 910 anzuwenden.

Die Gefährdungsbeurteilung schließt mit einem der folgenden Befunde ab:

  • Schutzmaßnahmen ausreichend oder
  • Schutzmaßnahmen nicht ausreichend

bzw. bei krebserzeugenden Gefahrstoffen:

  • Toleranz- bzw. Akzeptanzkonzentration eingehalten oder
  • Toleranzkonzentration überschritten.

Der jeweilige Befund ist zu begründen und zu dokumentieren.

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen (KSS) sind sowohl die Exposition durch Kühlschmierstoffdämpfe als auch durch -aerosole zu berücksichtigen.

Durch Erwärmung während der Bearbeitung wie auch durch Kontakt mit heißen Oberflächen (z. B. Werkstücke, Werkzeuge, Späne) verdampfen leicht flüchtige Anteile des KSS und gelangen in die Umgebungsluft. Dabei ist es schwierig abzuschätzen, welche Bestandteile aus den KSS in die Dampfphase überführt werden. Neben den Kohlenwasserstoffverbindungen, die hauptsächlich aus den Basisstoffen stammen, können dies auch Additivbestandteile sein. Hinzu kommt, dass die meisten Bestandteile des KSS lediglich einen technischen Reinheitsgrad aufweisen und geringe Mengen nicht näher definierter Begleitstoffe enthalten. Sekundärreaktionen durch Pyrolyse, chemische Umsetzungen und Mikroorganismen sowie externe Verunreinigungen sind als Folge des Alterungsprozesses von KSS nicht auszuschließen und erschweren eine Bewertung des Gesundheitsrisikos zusätzlich.

Zudem können aufgrund der Zentrifugalkräfte Flüssigkeitsteilchen durch schnell rotierende Teile zerstäubt werden: z. B. Werkstücke in einem Drehautomaten oder Schleifscheiben, die mit KSS behaftet sind. Diese gelangen als Aerosol in die Umgebungsluft. Das Teilchengrößenspektrum ist dabei abhängig von den jeweiligen Bearbeitungsverfahren.

Aufgrund der vielfältigen Emissionswege und der komplexen Zusammensetzung kann bis heute kein arbeitsmedizinisch-toxikologisch begründeter Arbeitsplatzgrenzwert für KSS abgeleitet werden. Stattdessen muss zur Beurteilung der Stand der Technik herangezogen werden. Nach derzeitigem Stand der Technik sind folgende Konzentrationen von KSS in der Luft in Arbeitsbereichen erreichbar (DGUV Regel 109-003, bisher BGR/GUV-R 143):

  • Für wassergemischte KSS bei der Metallbearbeitung sowie bei der Glas- und Keramikbearbeitung, wassermischbare und wassergemischte Umformschmierstoffe: 10 mg/m³
  • Für nichtwassermischbare KSS mit einem Flammpunkt > 100 °C bei der Metallbearbeitung: 10 mg/m³
  • Für nichtwassermischbare Umformschmierstoffe: 40 mg/m³ und
  • Für nichtwassermischbare KSS mit einem Flammpunkt < 100 °C bei der Metallbearbeitung: 100 mg/m³

Als Hilfe für die Beurteilung der inhalativen Gefährdung bei Tätigkeiten mit KSS können ferner herangezogen werden:

  • DGUV Regel 109-003 (bisher BGR/GUV-R 143) "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen"
  • IFA Report 6/2015 "Einsatz von Kühlschmierstoffen bei der spanenden Metallbearbeitung – Vorschlag für die geplanten Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung"
  • DGUV Information 213-723 (bisher BGI/GUV-I 790-023) "BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung – Minimalmengenschmierung bei der Metallzerspanung"
  • DGUV Information 213-724 (bisher BGI/GUV-I 790-024) "Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung – Hartmetallarbeitsplätze" sowie
  • DGUV Information 213-726 "Tätigkeiten mit sonstigen komplexen kohlenwasserstoffhaltigen Gemischen (KKG) – Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung".

Darüber hinaus liegen zahlreiche Messergebnisse der messtechnischen Dienste der Unfallversicherungsträger und des IFA zur Expositionssituation bei Tätigkeiten mit KSS in der spangebenden Metallbearbeitung vor (s. Downloadbereich).


Literatur/Informationen/Links

TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition"

TRBA/TRGS 406 "Einstufungskriterien für Biologische Arbeitsstoffe"

Gefahrstoffverordnung

TRGS 900 "Arbeitsplatzgrenzwerte"

Richtlinie 98/24/EG

GESTIS-Internationale Grenzwerte für chemische Substanzen

TRGS 910 "Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen"

DGUV Regel 109-003 (bisher BGR/GUV-R 143) "Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen"

IFA Report 6/2015 "Einsatz von Kühlschmierstoffen bei der spanenden Metallbearbeitung – Vorschlag für die geplanten Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung"

DGUV Information 213-723 (bisher BGI/GUV-I 790-023) "BG/BGIA-Empfehlungen für die Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung – Minimalmengenschmierung bei der Metallzerspanung"

DGUV Information 213-724 (bisher BGI/GUV-I 790-024) "Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung – Hartmetallarbeitsplätze"

DGUV Information 213-726 "Empfehlungen Gefährdungsermittlung der Unfallversicherungsträger (EGU) nach der Gefahrstoffverordnung – Tätigkeiten mit sonstigen komplexen kohlenwasserstoffhaltigen Gemischen (KKG)"

Spallek, M.: Asthma bronchiale durch Kühlschmiermittel-Aerosole. Arbeitsmed. Sozialmed. Präventivmed. 24 (1989) Nr. 3, S. 59-61

Stork, J.; Heger, M.; Nöring, R.; Thamm, H.: Inhalative Belastung durch Kühlschmierstoffaerosole – arbeitsmedizinische Aspekte. Zbl. Arbeitsmed. 45 (1995), S. 228-236

Heutelbeck, A. et al: Wertigkeit der Einzelkomponenten der inhalativen Expositionen am Arbeitsplatz atemwegssymptomatischer Arbeiter aus dem Getriebebau. Arbeitsmed. Sozialmed. Umweltmed. (2003), Nr. 38, S.144

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