Abgrenzung beruflicher Allergien von Umwelt bedingten Sensibilisierungen

Laufzeit: 01/2005 - 12/2006

Deskriptoren: Berufs- und Umweltallergie, Kreuzreaktivität, Kosensiblisierung

Anlass / Ziel: In der Begutachtung von Verdachtsfällen auf eine BK4301 (durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen einschließlich Rhinopathien) ist zu klären, ob die berufliche Tätigkeit ursächlich für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ist. Der Nachweis eines kausalen Zusammenhangs zwischen Beschwerden und diagnostizierten Sensibilisierungen ist aufgrund von Kreuzreaktivitäten zwischen Arbeitsstoffen und ubiquitär vorkommenden Umweltallergenen nicht immer eindeutig; zur Klärung einer primären Sensibilisierung werden dabei auch Inhibitionstests eingesetzt. Vielfach kommt es dabei zu einer differenten Beurteilung durch verschiedene Gutachter, die in einigen Fällen erst im Sozialgerichtsverfahren abschließend entschieden wird.
Es ist das Ziel des vorliegenden Projektes, die methodischen Grundlagen für eine valide Abgrenzung zwischen beruflicher bzw. außerberuflicher Sensibilisierung zu schaffen und diese anhand von Fallbeispielen zu überprüfen.

Methodik: Literaturauswertung und retrospektive Auswertung von Patientendaten bezüglich der Häufigkeit von Kosensibilisierungen bei verschiedenen Berufsgruppen, Bestimmung der Sensibilisierungshäufigkeit gegen kreuzreaktive Kohlenhydrat-Determinanten und Panallergene, Identifizierung kreuzreagierender Proteine durch 2D-Gelelektrophorese und Massenspektrometrie (LC-MS/MS), Inhibitionen mit ImmunoCAP und Immunoblot und verschiedenen Inhibitorkonzentrationen (Bestimmung der Dosis für maximale und halbmaximale Inhibition) bei verschiedenen Ausgangskonzentrationen an spezifischem IgE und verschiedenen Inhibitoren (Allergen A an der Festphase und Allergen B als Inhibitor und umgekehrt), Überprüfung des Verfahrens mittels einer Fall/Kontrollstudie

Koordination am IPA