Prävention 5/2026

Parkinson durch Pestizide ist neue Berufskrankheit

Das Berufskrankheitenrecht entwickelt sich mit neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen weiter. Ein aktuelles Beispiel ist das Parkinson-Syndrom, das durch langjährig, häufig und selbst angewendete Pestizide entstehen kann. Seit dem 1. August 2026 ist die Erkrankung in die Berufskrankheiten-Verordnung unter der BK-Nr. 1322 aufgenommen.

Zwei Personen in weißen Schutzanzügen bringen in einem Gewächshaus mit Sprühgeräten Pflanzenschutzmittel auf Pflanzen aus. (Bild: Robert Kneschke / stock.adobe.com)
Beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln können Beschäftigte mit Pestiziden in Kontakt kommen. (Bild: Robert Kneschke / stock.adobe.com)

Betroffen sein können insbesondere Menschen aus Landwirtschaft, Gartenbau, Forstwirtschaft und Landschaftspflege, darüber hinaus in anderen Branchen mit vergleichbaren Tätigkeiten. Pestizide werden aber auch eingesetzt bei der Pflege von Gleis-, Autobahn- und Sportanlagen und in der Schädlingsbekämpfung bei Pflanzen. Rund 99 Prozent der bis Ende 2025 gemeldeten Fälle entfielen auf die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Sie ist daher für die meisten Betroffenen die zentrale Ansprechpartnerin. In anderen Bereichen können Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen zuständig sein.

Leistungen bei einer Anerkennung

Wird Parkinson als Berufskrankheit anerkannt, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung insbesondere die Behandlung und Rehabilitation. Je nach Folgen der Erkrankung können auch hinzukommen:

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
  • Verletztengeld,
  • Pflegeleistungen oder
  • eine Verletztenrente.

Voraussetzungen für die Anerkennung

Voraussetzung ist ein primäres Parkinson-Syndrom in Verbindung mit einer entsprechenden beruflichen Pestizidbelastung. Entscheidend sind unter anderem Dauer und Häufigkeit der eigenen Anwendung von Herbiziden, Fungiziden oder Insektiziden.

Grundlage für die Aufnahme einer Erkrankung in die Berufskrankheitenliste sind neue wissenschaftliche Erkenntnisse. Sie können nicht nur den Versicherungsschutz weiterentwickeln, sondern auch dazu beitragen, berufliche Risiken besser zu erkennen und die Prävention gezielter auszurichten.

Weiterführende Informationen:

DGUV: Erklärfilm „Berufskrankheit – was ist das?“
SVLFG: FAQ zu Parkinson als Berufskrankheit Nr. 1322
DGUV: BK-Info zur Berufskrankheit Nr. 1322

GUT ZU WISSEN

Prävention bleibt entscheidend

Beim Umgang mit Pestiziden sollte die Exposition so gering wie möglich gehalten werden. Dazu gehören technische und organisatorische Schutzmaßnahmen sowie geeignete persönliche Schutzausrüstung. Auch Unterweisungen und ein sachgerechter Umgang mit den eingesetzten Mitteln tragen dazu bei, gesundheitliche Risiken zu verringern.

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