Die Ortsbindung nicht ortsfester Steuerungen ist ein Ansatz aus dem Arbeitsschutz: Wer Maschinen per mobilem Bediengerät steuert, soll sich an vorher festgelegten Orten aufhalten - und damit außerhalb des Gefahrenbereichs.
Der Einsatz mobiler Steuergeräte (Funkfernsteuerungen) zur Steuerung von Maschinen, Anlagen und Fahrzeugaufbauten ist inzwischen Normalität. Diese Geräte nutzen WLAN, Bluetooth, Infrarot oder Funk und verbessern (erst einmal) die Voraussetzungen für ein ergonomisches und sicheres Arbeiten: Stolperfallen durch Kabel entfallen und wer eine "Fernbedienung" nutzt, hat mehr Bewegungsfreiheit und kann sich eine Position mit optimaler Sicht auf kritische Bereiche suchen - ohne sich selbst zu gefährden.
Doch diese Freiheit des Einleitens gefahrbringender Bewegungen von fast beliebigen Positionen birgt auch neue Risiken. Gefährliche Situationen entstehen zum Beispiel, wenn sich Beschäftigte - um möglichst nah am Geschehen zu sein - während der Steuerung selbst im Gefahrenbereich aufhalten und von dort versehentlich Bewegungen der Maschine in Richtung der eigenen Person auslösen. Immer wieder kommt es zu schweren, teils tödlichen Unfällen, die auf den Einsatz von Funkfernsteuerungen zurückzuführen sind. Das zeigt: Hier besteht Handlungsbedarf! Aktuell berufen sich Betreiber gerne auf organisatorische Maßnahmen - die aber leider nicht ausreichen oder ganz versagen.
Beispiele für Positionen, an denen sich Bedienpersonen an einem Absetzkipper üblicherweise aufhalten - sichere und unsichere (hier mit einem roten Symbol gekennzeichnet). Aus Unfallmeldungen geht hervor, dass sich das Bedienpersonal während des Steuerns von Fahrzeugaufbauten teilweise auf dem Fahrzeug oder im unmittelbaren Gefahrenbereich aufhielt - und so in Gefahr brachte.
Bild: IFA
Mögliche Bedienpositionen an einer Fertigungsanlage. Der Aufenthalt im Gefahrenbereich soll genauso verhindert werden wie eine Bedienposition ohne Sicht auf die kritischen Bereiche! Die unsicheren Positionen sind auch hier wieder rot gekennzeichnet.
Bild: IFA
Im Arbeitsschutz orientiert man sich bei der Ableitung von Schutzmaßnahmen üblicherweise am TOP-Prinzip: Technische Maßnahmen gehen vor, gefolgt von den organisatorischen und den personenbezogenen. Aber was ist technisch möglich? Ein Ansatz ist hier, die Bedienung durch technische Maßnahmen insofern einzuschränken, als dass sie nur noch aus vorher festgelegten Bereichen möglich ist. Dies bedeutet, dass die Bedienung einer Maschine oder Anlage nur dann möglich ist, wenn sich das Bediengerät an einer vorher festgelegten Position oder in einem definierten Bereich befindet. Verlässt das Steuergerät diese Position, ist eine Bedienung nicht mehr möglich. Diesen Ansatz nennt man Ortsbindung.
Der Schutz Dritter ist nicht Gegenstand dieses Ansatzes: Keine anderen Menschen zu gefährden liegt nach wie vor in der Verantwortung der Bedienperson.
Diese Unterseiten bieten Herstellern wie Anwendenden praktische Hilfe zum Thema Ortsbindung:
Die Seite Rechtlicher Rahmen ordnet den Ansatz der Ortsbindung in die Vorgaben der Maschinenrichtlinie und einschlägiger Produktnormen ein.
Beispiele für konkrete technische Umsetzungen einer Ortsbindung können dabei helfen, eine für die eigene Anwendung geeignete Lösung zu finden.
Unfallprävention: Digitalisierung - Technologien
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