Teilnehmende des DGUV-Fachgesprächs Benzol
Bild: privat
Anfang Februar 2026 fand in Berlin das von der Abteilung Berufskrankheiten der DGUV gemeinsam mit dem IPA und dem Institut für Arbeitsschutz (IFA) organisierte zweitägige DGUV-Fachgespräch zur „Expositionsermittlung und Begutachtung bei Benzoleinwirkungen (BK‑Nr. 1318)” statt. Unter der Moderation von Dr. Dirk Pallapies aus dem IPA und Katrin Pitzke vom IFA wurden von den 30 Expertinnen und Experten aus den Bereichen und Einwirkungsermittlung der gesetzlichen Unfallversicherung, Arbeitsmedizin und Epidemiologie aktuelle Herausforderungen in Berufskrankheitsverdachtsfällen durch Benzol diskutiert.
Benzol ist in der chemischen Industrie ein Ausgangsstoff für viele organische und aromatische Verbindungen. Zudem findet sich der aromatische Kohlenwasserstoff unter anderem in fossilen Brennstoffen. Seine frühere breite Anwendung, unter anderem als Lösungsmittel, wurde wegen der krebserzeugenden Eigenschaften zwar erheblich eingeschränkt, dennoch ist Benzol weiterhin eine relevante Ursache für Berufskrankheiten.
Im Fokus des ersten Veranstaltungstags standen die Herausforderungen, die sich bei der Bewertung von hämatologischen Erkrankungen durch Benzol ergeben, für die sich laut Wissenschaftlicher Begründung der Berufskrankheit (BK) Nr. 1318 keine Dosis-Risiko-Beziehung ableiten lässt. Hierbei handelt es sich um sogenannte Gruppe B-Erkrankungen (s. Info). Die Beiträge umfassten aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse, Herausforderungen bei der gutachterlichen Bewertung und erste Lösungsansätze.
Abbildung 1: Expositionen gegenüber Benzol können auch in Kfz-Werkstätten auftreten.
Dr. Simon Weidhaas aus dem IPA gab einen Überblick zum wissenschaftlichen Kenntnisstand und berichtete über das aktuelle BK-Geschehen. Dr. Jana Henry stellte an Fallbeispielen zentrale Probleme und Fallstricke bei der medizinischen Bewertung von Verdachtsfällen der BK-Nr. 1318 dar und erläuterte, wo sich Bedarfe für eine Neubewertung und Konsensfindung ergeben. Die Teilnehmenden erarbeiteten gemeinsame Positionen zu Vorschlägen zum zukünftigen Vorgehen bei Gruppe‑B‑Erkrankungen.
Der zweite Veranstaltungstag widmete sich der dermalen Einwirkung von Benzol sowie der unbestimmten Begrifflichkeit des „üblichen Maßes“ in der Wissenschaftlichen Begründung. In diesem Zusammenhang wurden wissenschaftliche Erkenntnisse, Praxiserfahrungen sowie Vorschläge zur Harmonisierung im Rahmen der Expositionsermittlung und gutachterlichen Bewertung vorgestellt und diskutiert.
Herausforderungen resultieren daraus, dass sich aus der Wissenschaftlichen Begründung nicht sicher ableiten lässt, inwiefern die dermale Einwirkung durch Benzol im Rahmen der BK-Nr. 1318 zusätzlich zur inhalativen Belastung berücksichtigt werden muss.
PD Dr. Wolfgang Zschiesche aus dem IPA erläuterte den Sachstand zur Bedeutung der dermalen Aufnahme von Benzol und berichtete über Erkenntnisse, die sich aus den der Wissenschaftlichen Begründung zugrunde liegenden Studien ableiten lassen. Dr. Daniela Pucknat von der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) stellte Fallbeispiele aus der präventionsdienstlichen Ermittlungspraxis vor, insbesondere aus dem Tätigkeitsbereich von Kfz‑Schlossern, und berichtete über Fallstricke und Herausforderungen. Silke Werner aus dem IFA zeigte die Herausforderungen einer realistischen Expositionsermittlung im Arbeitsalltag auf. Zudem wurde ein Vorschlag zur trägerübergreifend einheitlichen Kategorisierung der dermalen Exposition gemacht. Abschließend wurden Lösungsansätze für ein einheitliches Vorgehen bei der Bewertung dermaler Benzoleinwirkung sowohl im Rahmen der Expositionsermittlung als auch bei der gutachterlichen Bewertung diskutiert.
Die zweitägige Veranstaltung bot eine umfassende Plattform für den Austausch zwischen Forschung, präventionsdienstlicher Praxis und ärztlicher Begutachtung. Wichtige Ergebnisse umfassen Vorschläge zum zukünftigen Vorgehen mit Blick auf Gruppe‑B‑Erkrankungen und zur Bewertung dermaler Expositionen im Kontext der BK-Nr. 1318. Es ist geplant, die im DGUV-Fachgespräch erörterten Herausforderungen und möglichen Lösungsansätze der Öffentlichkeit zeitnah in einer wissenschaftlichen Veröffentlichung vorzustellen. Ziel ist es, auf dieser Basis eine harmonisierte trägerübergreifende präventionsdienstliche und gutachterliche Bewertungspraxis zu erreichen.
Prof. Dr. Thomas Brüning
Dr. Dirk Pallapies
Dr. Simon Weidhaas
IPA
Katrin Pitzke
Institut für Arbeitsschutz der DGUV (IFA)
Dr. Carsten Fritz
DGUV
Abteilung Berufskrankheiten
In der Wissenschaftlichen Begründung und im Merkblatt zur BK-Nr. 1318 werden Erkrankungen des Knochenmarks, Blutes und lymphatischen Systems in solche mit Information zur Dosis-Risiko-Beziehung (Gruppe A) und solche ohne ausreichende Information (Gruppe B) unterschieden. Erkrankungen der Gruppe B gehören dabei dabei überwiegend zu den Non-Hodgkin-Lymphomen.
Henry J. Blut. In: Arbeitsunfall und Berufskrankheit. Schönberger A, Mehrtens G, Valentin H (Hrsg.). 2024 10. Auflage 1008-1052
Wissenschaftliche Begründung zur Berufskrankheit Nummer 1318 „Erkrankungen des Blutes, des blutbildenden und des lymphatischen Systems durch Benzol“. Bek. des BMAS vom 1.09.2007 – IVa 4-45222 –GMBl 49-51/2007, S. 974 ff. https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Berufskrankheiten/pdf/Begruendung-1318.pdf?__blob=publicationFile
Merkblatt zur Berufskrankheit Nummer 1318: „Erkrankungen des Blutes, des blutbildenden und des lymphatischen Systems durch Benzol“. Bek. des BMAS vom 30.12.2009 – IVa4-45222-1318 - GMBl 5/6/2010, S. 94 ff.https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Berufskrankheiten/pdf/Merkblatt-1318.pdf?__blob=publicationFile