Prävention 5/2026

Chemikalien in unseren Körpern – wie belastet sind wir?

Die Europäische Union will das Chemikalienrecht vereinfachen und besser durchsetzen. Mit der „One Substance, One Assessment“-Verordnung (OSOA) gewinnt das Human-Biomonitoring dabei erheblich an Bedeutung: Daten zu Chemikalien im menschlichen Körper sollen systematisch zusammengeführt und für Risikobewertung, Regulierung und Erfolgskontrolle genutzt werden.

Dr. Holger Koch erläutert, welches Potenzial Human-Biomonitoring für Schutz und Prävention der gesetzlich Unfallversicherten – von Kita-Kindern über Industrie-Beschäftigte bis hin zu Feuerwehrleuten hat.

Eine Hand greift in einen großen Behälter mit schwarzen Kunststoffgranulaten und lässt einige der kleinen Körner durch die Finger gleiten. (Bild: fotofabrika / stock.adobe.com)
Weichmacher befinden sich in vielen Alltagsprodukten – Kunststoff, Kabel oder Bodenbeläge. Sie können aus Produkten „ausbluten“ und so Beschäftigte und auch der Allgemeinbevölkerung schaden. (Bild: fotofabrika / stock.adobe.com)

Herr Dr. Koch, was ist Human-Biomonitoring (HBM) und warum ist es für den Arbeitsschutz und für politische Entscheidungen wichtig?

Porträt von Dr. Holger Koch (Bild: Volker Wiciok / Lichtblick)
Dr. Holger Koch forscht am Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der DGUV (IPA). Er ist Vorsitzender der Human-Biomonitoring-Kommission des Umweltbundesamtes. (Bild: Volker Wiciok / Lichtblick)

Beim Human-Biomonitoring untersuchen wir meist Blut oder Urin auf Chemikalien oder deren Stoffwechselprodukte. So erfassen wir, was tatsächlich über Atemwege, Haut oder Verdauungstrakt in den Körper gelangt ist. Aus den Konzentrationen lässt sich die aufgenommene Menge und ein mögliches Gesundheitsrisiko abschätzen.

Für den Arbeitsschutz lässt sich damit objektiv überprüfen, ob Schutzmaßnahmen wirken. Zugleich belegen Langzeitdaten den Erfolg von Regulierungen, etwa den Rückgang der Bleibelastung nach dem Verbot von Blei in Benzin. HBM liefert damit eine wichtige wissenschaftliche Grundlage, um Gefahrstoffe zu priorisieren, Vorschriften weiterzuentwickeln und den Erfolg regulatorischer Maßnahmen zu kontrollieren.

Ihre Untersuchungen haben zuletzt gezeigt, dass der in der EU nicht zugelassene Weichmacher DnHexP als Verunreinigung eines UV-Filters in Sonnenschutzmitteln in den menschlichen Körper gelangen kann. Wie gehen Sie bei solchen Untersuchungen vor?

Wir untersuchten Urinproben von Kindergartenkindern, die ja auch unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen, und fanden unerwartet hohe Konzentrationen von einem Abbauprodukt des in der EU verbotenen Weichmachers DnHexP. Die Befunde ließen sich mit der Anwendung bestimmter Sonnenschutzmittel verbinden. Produktanalysen der Landesuntersuchungsämter und eine experimentelle Studie bestätigten, dass DnHexP als Verunreinigung eines bestimmten UV-Filters vorkommen kann und tatsächlich über die Haut aufgenommen wird.

Welche Folgen hatte der Fall?

Noch im selben Jahr leitete die Human-Biomonitoring-Kommission einen Grenzwert (HBM-I-Wert) ab, über den eine gesundheitliche Beeinträchtigung ausgeschlossen werden kann. Inzwischen wird die Verunreinigung streng überwacht.

Der Fall des Weichmachers veranschaulicht, wie HBM aus einem zunächst unerklärlichen Befund konkrete Maßnahmen der Prävention und Regulierung anstoßen kann. Er war nur vorsorglich in unsere Routine aufgenommen worden, da der Stoff wirtschaftlich kaum noch bedeutsam ist.

ZITAT

HBM liefert eine wichtige wissenschaftliche Grundlage, um Gefahrstoffe zu priorisieren, Vorschriften weiterzuentwickeln und den Erfolg regulatorischer Maßnahmen zu kontrollieren.

Dr. Holger Koch

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Leistet Ihre Forschung damit über den unmittelbaren Arbeitsschutz hinaus auch einen Beitrag zum Gesundheitsschutz der gesamten Bevölkerung?

Ja. Die von uns entwickelten Methoden werden beispielsweise gemeinsam mit dem Umweltbundesamt auch in bevölkerungsbezogenen Studien und für die Deutsche Umweltprobenbank eingesetzt. An archivierten Urinproben lässt sich auch rückwirkend ermitteln, wann eine Belastung erstmals auftrat und wie sie sich aktuell entwickelt.

Wie lässt sich verhindern, dass ein problematischer Stoff lediglich durch einen anderen ersetzt wird, dessen Risiken noch nicht ausreichend bekannt sind?

Chemikalien mit ähnlichen Eigenschaften sollten stärker als Stoffgruppen bewertet werden. So lässt sich verhindern, dass ein regulierter Stoff durch eine strukturell ähnliche und möglicherweise ebenso problematische Substanz ersetzt wird.

Seit Ende der 1980er-Jahre ist beispielsweise die Belastung mit vielen fortpflanzungsschädigenden Weichmachern durch deren Regulierung deutlich gesunken – das zeigen unsere Langzeitdaten. Gleichzeitig steigt die Belastung mit Ersatzweichmachern. Nach heutigem Kenntnisstand sind diese Ersatzstoffe toxikologisch deutlich weniger besorgniserregend. Das ist jedoch kein Freibrief. Mit steigender Verwendung nehmen auch Exposition und die Bedeutung möglicher Wissenslücken zu. Ersatzstoffe sollten deshalb möglichst vor ihrer breiten Verwendung umfassend geprüft und anschließend durch HBM begleitet werden.

Wie können Betriebe Ihre Ergebnisse nutzen?

HBM ergänzt die Gefährdungsbeurteilung und arbeitsmedizinische Vorsorge, indem es zeigt, ob Beschäftigte einen Gefahrstoff tatsächlich aufnehmen. Werden Arbeitsverfahren verändert, Absaugungen verbessert oder persönliche Schutzmaßnahmen eingeführt, kann eine erneute Untersuchung zeigen, ob die innere Belastung zurückgegangen ist. Nehmen wir das Beispiel Feuerwehrleute: Hier ist HBM klar das Mittel der Wahl, um die Wirksamkeit der Schutzausrüstung zu überprüfen, durch direkt nach dem Einsatz genommene Urinproben.

Wir entdecken aber auch völlig unerwartete Expositionen in Unternehmen: So fanden wir bei einer Untersuchung heraus, dass Beschäftigte über kontaminierte Handläufe problematische Substanzen aufgenommen hatten, obwohl sie selbst nicht damit arbeiteten.

Wichtig ist dabei auch der Vergleich mit geeigneten Referenzdaten aus der Allgemeinbevölkerung. Gefahrstoffe kommen ja nicht nur am Arbeitsplatz vor. Dadurch lässt sich unterscheiden, welcher Anteil der Belastung wahrscheinlich aus dem beruflichen Umfeld stammt und welcher aus anderen Quellen. HBM ersetzt aber weder Arbeitsplatzmessungen noch die klassische Gefährdungsbeurteilung. Es ergänzt sie um die entscheidende Information, ob die Summe aller Schutzmaßnahmen beim Menschen tatsächlich wirksam ist.

GUT ZU WISSEN

Die „One Substance, One Assessment“-Verordnung (OSOA)" trat am 1. Januar 2026 in Kraft und zentralisiert die Bewertung von Chemikalien auf einer EU-Plattform unter Leitung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), um Transparenz, Effizienz und Kohärenz zu steigern.

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