22.10.2026
v.l.n.r. Brigitte Gross, Deutsche Rentenversicherung Bund; Oliver Blatt, GKV-Spitzenverband; Dr. Stephan Fasshauer, DGUV; Jörg Heinel, Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG); Dr. Timm Genett, PKV-Verband (Bild: NPK / TOM MAELSA)
Psychische Erkrankungen sind eine zentrale Herausforderung für die Arbeitswelt. Allein im Jahr 2024 gingen hierzulande 147,3 Millionen krankheitsbedingte Fehltage und 42 Prozent der Erwerbsminderungsrenten darauf zurück. Vor diesem Hintergrund fordern die stimmberechtigten Mitglieder der Nationalen Präventionskonferenz (NPK) in einem gemeinsamen Positionspapier insbesondere Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Gesundheitspolitik dazu auf, die psychische Gesundheit in der Arbeitswelt zu schützen und zu stärken.
"Arbeit ist ein wichtiger Faktor für die psychische Gesundheit und die psychische Gesundheit ist ein wichtiger Faktor für die Arbeit. Lange Fehlzeiten, zunehmende Einsamkeit und eine hohe Zahl von Erwerbsminderungsrenten aufgrund von psychischen Erkrankungen müssen uns alarmieren. Menschen drohen den Kontakt zum sozialen Umfeld und zur Arbeitswelt zu verlieren und unserer Wirtschaft gehen wichtige Ressourcen verloren", erklärt der amtierende NPK-Vorsitzende und Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Dr. Stephan Fasshauer.
Anlässlich der aktuellen Kampagne der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) „Gemeinsam für psychische Gesundheit bei der Arbeit“ betonen die stimmberechtigten NPK-Mitglieder das gemeinsame Anliegen, Prävention und Gesundheitsförderung systematisch in Betriebe zu integrieren und Arbeitsschutz, betriebliche Gesundheitsförderung und Betriebliches Eingliederungsmanagement strukturell miteinander zu verzahnen.
Die Forderungen der stimmberechtigten NPK-Mitglieder im Überblick:
Das vollständige Positionspapier (PDF, 138 kB, nicht barrierefrei) steht zum Download bereit.
Die Nationale Präventionskonferenz (NPK) wurde mit dem am 25.07.2015 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention eingeführt. Ihre Aufgabe ist es, eine nationale Präventionsstrategie zu entwickeln und fortzuschreiben (§§ 20d und 20e SGB V). Träger der NPK sind die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung sowie die soziale Pflegeversicherung, vertreten durch ihre Spitzenorganisationen: GKV-Spitzenverband als Spitzenverband Bund der Kranken- und Pflegekassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau sowie Deutsche Rentenversicherung Bund. Sie bilden die NPK als Arbeitsgemeinschaft nach § 94 Absatz 1a SGB X. Seit dem 10.02.2017 ist ergänzend zu den Trägern auch der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband) stimmberechtigtes NPK-Mitglied. Weitere Informationen zur NPK finden Sie unter www.npk-info.de
Stefan Boltz
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
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Robert Köhler
GKV-Spitzenverband
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Dominik Heck
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Una Großmann
Deutsche Rentenversicherung Bund
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Martina Opfermann-Kersten
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