Informationen für Leistungserbringende

Sie möchten mit einem Unfallversicherungsträger abrechnen oder stehen als Klinik, Arztpraxis oder Apotheke in Kooperation mit einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse?

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Vergütung, zur digitalen Kommunikation über sichere Verfahren wie DALE-UV oder KIM und zu geltenden Rahmenvereinbarungen.

Vergütung der Leistungserbringer

Detaillierte Vertragsunterlagen, Vergütungsregelungen und Vereinbarungen für alle Leistungserbringenden finden Sie unter Vergütung der Leistungserbringer

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, also die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, bieten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mehrere Datenaustauschverfahren an, mit der die Effizienz gesteigert und Bürokratie abgebaut wird.

Elektronische Datenaustauschverfahren

Für eine sichere und standardisierte Kommunikation zwischen Trägern und Leistungserbringenden stehen unter anderem diese digitalen Verfahren zur Verfügung.

Verfahren Erläuterung
301UV – §301 Unfallversicherung Realisiert den Datenaustausch zwischen Kliniken und UV-Trägern, analog zum Verfahren nach §301 SGB V der GKV.
AMA300 – Arzneimittelabrechnungen nach §300 SGB V Datenaustauschverfahren zwischen Apothekenrechenzentren und UV-Trägern, analog zum Verfahren nach §300 SGB V der GKV. Die Apotheken sind jeweils an eines der Apothekenrechenzentren angeschlossen.
DALE-UV – Datenaustausch mit Leistungserbringern Für den Datenaustausch zwischen D-Ärzten/D-Ärztinnen und Unfallversicherungsträgern.
ePA – Die elektronische Patientenakte Die gesetzlichen Krankenkassen stellen die „ePA für alle“ über eine App zur Verfügung. Leistungserbringende wie Ärztinnen und Ärzte, Physio-/Ergotherapeutinnen und -therapeuten oder Kliniken können Gesundheitsinformationen wie Arztbriefe, Befunde, Laborwerte oder Medikation digital in der ePA speichern.
KIM – Kommunikation im Medizinwesen Zur Kommunikation mit Leistungserbringenden und der sicheren Übermittlung von Patientendaten innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI).

Ergänzende Hinweise zu Verfahren und zur sicheren Übermittlung von Berichten, Formularen und Dokumenten finden Sie im Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung.

Rahmenvereinbarungen

Die DGUV hat mit den Hilfsmittel-Leistungserbringern zur Versorgung ihrer Leistungsempfänger/-innen verschiedene Rahmenvereinbarungen über Kosten und Lieferbedingungen einschließlich der Prozess- und Ablaufbeschreibungen vereinbart.

Rahmenvereinbarungen existieren für:

  • Produktgruppe 13: Hörgeräte
  • Produktgruppen 31/08: orthopädische Schuhversorgung inkl. Einlagen
  • Produktgruppe 24: Prothesen der unteren Extremitäten
  • Produktgruppe 32: Motorbewegungsschienen
  • Kauf und Wiedereinsatz von Reha- und Medizintechnik.

Für einen Vertragsbeitritt senden Sie Ihre Anfrage bitte an:
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Datenaustausch mit Leistungserbringenden der Gesundheitshandwerke