Landesverbände

der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) unterhält folgende regionale Gliederungen:

  • Landesverband Nordwest, zuständig für Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt
  • Landesverband Nordost, zuständig für Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Berlin
  • Landesverband West, zuständig für Nordrhein-Westfalen
  • Landesverband Mitte, zuständig für Hessen, Rheinland-Pfalz und Thüringen
  • Landesverband Südwest, zuständig für Baden-Württemberg und Saarland
  • Landesverband Südost, zuständig für Bayern und Sachsen

Es gibt eine Vielzahl von Aufgaben der gesetzlichen Unfallversicherung, die sinnvollerweise nicht jeder Unfallversicherungsträger für sich allein regelt. Daher übernehmen die Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung gemeinsame regionale Aufgaben ihrer Mitglieder auf den Gebieten der Arbeitssicherheit/Prävention, Arbeitsmedizin, Ersten Hilfe und der Rehabilitation. Gemeinsame Aufgaben sind solche, die innerhalb eines Landesverbandes nach einheitlichen Grundsätzen wahrgenommen werden:

  • Aktivitäten im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes
  • Koordination des Arbeitsschutzes und Kooperation mit den für den Arbeitsschutz zuständigen Landesbehörden im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (Gemeinsame Landesbezogene Stellen)
  • Koordination der landesbezogenen Aktivitäten im Rahmen der Nationalen Präventionsstrategie und Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit den Sozialversicherungsträgern
  • Organisation der medizinischen Rehabilitation durch Beteiligung von Ärzten, Krankenhäusern, Reha-Kliniken und ambulanter Reha-Einrichtungen an den berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrensarten
  • Information und Fortbildung der Ärzte und ihrer Mitarbeiter mit dem Ziel, die ärztliche Versorgung der in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Personen zu optimieren.
  • Maßnahmen im Bereich der beruflichen und sozialen Rehabilitation zur Organisation der Beratung und Betreuung Unfallverletzter
  • Abschluss regionaler Vereinbarungen mit Leistungserbringern
  • Fortbildung der Mitarbeiter der Unfallversicherungsträger