DGUV Vorschrift 2

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Mitarbeiter in einer Besprechung

Fachkundige Beratung im Betrieb
Bild: © DGUV

Die DGUV Vorschrift 2 ist eine für Berufsgenossenschaften und Unfallkassen einheitliche und gleichlautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Die Vorschrift definiert die Pflichten von Unternehmerinnen und Unternehmern zur betrieblichen Betreuung durch Betriebsärztinnen und -ärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Neben der erforderlichen Fachkunde der beiden Professionen werden vor allem die betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Aufgaben beschrieben. Zudem werden abhängig von der Betriebsgröße verschiedene Betreuungsmodelle (Regelbetreuung oder alternative Betreuung) festgelegt, die trägerspezifisch ausgestaltet sind.

Die Aufsichtsdienste der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen unterstützen Betriebe und Bildungseinrichtungen bei der praxisgerechten Umsetzung der DGUV Vorschrift 2. Sie informieren über die Vorschrift und beraten bei Fragen zur Anwendung.

Evaluation der Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten

Die Regelbetreuung für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten der DGUV Vorschrift 2 (Anlage 2) wurde 2016 mithilfe großangelegter Befragungen von Betriebsleitungen, betrieblichen Interessenvertretungen, fachkundigen Personen und staatlichen Aufsichtsbehörden sowie den Präventionsabteilungen der Unfallversicherungsträger evaluiert. Die Evaluation bewertete den Umsetzungsgrad, die Anwendbarkeit und Praktikabilität sowie die Auswirkungen der Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 auf Sicherheit und Gesundheit im Betrieb. Der Abschlussbericht wurde als DGUV Report 1/2017 „Evaluation der DGUV Vorschrift 2, Anlage 2 (Abschlussbericht)“ veröffentlicht. Auf Basis der Ergebnisse und weiterer Erfahrungen zur Anwendung der DGUV Vorschrift 2 aus der Praxis sollen die bestehenden Vorgaben moderat überarbeitet werden. Dafür wurde Ende 2017 eine Projektgruppe mit der Anpassung der DGUV Vorschrift 2 beauftragt, deren Arbeiten derzeit noch andauern.

Pilotprojekt Zentrumsmodell: Betriebliche Betreuung für Kleinst- und Kleinbetriebe

Von 2018 bis 2020 wurde in Ostwestfalen-Lippe mit dem „Pilotprojekt Zentrumsmodell“ ein Betreuungsnetzwerk aus betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienstleistern für Kleinst- und Kleinbetriebe erprobt. Es sollte herausgefunden werden, ob ein trägerübergreifendes Betreuungsnetzwerk dazu beiträgt, die Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 in Kleinst- und Kleinbetrieben zu verbessern. Mitgliedsbetriebe bis 50 Beschäftigte der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM), Handel und Warenlogistik (BGHW) und für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) konnten betriebsärztliche und sicherheitstechnische Leistungen aus einem dezentralen Dienstleister-Bestand (Pool) der DGUV abrufen.

Die Evaluation hat gezeigt, dass durch den trägerübergreifenden Ansatz grundsätzlich mehr Kleinst- und Kleinbetriebe betreut und zumeist kurze Wegstrecken für Dienstleister ermöglicht werden können. Allerdings war der Prototyp zu ressourcenintensiv für ein dauerhaftes oder bundesweites Angebot, weshalb eine Reihe von Grundsatzfragen und Anpassungsvorschlägen aus der Evaluation abgeleitet wurde. Die Ergebnisse wurden im DGUV Report 1/2021 „Pilotprojekt Zentrumsmodell für die betriebliche Betreuung“ veröffentlicht. Derzeit wird erörtert, inwiefern die gewonnenen Erkenntnisse zur Weiterentwicklung der betrieblichen Betreuung von Kleinst- und Kleinbetrieben beitragen.

Weitere Informationen zur DGUV Vorschrift 2

Weitere Informationen zur Evaluation von Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2

Weitere Informationen zum Pilotprojekt Zentrumsmodell


Ansprechpersonen

Andrea Kuhn
Hauptabteilung Prävention
Referat "Betriebliche Organisation von Sicherheit und Gesundheit"
Telefon: +49 30 13001-4532

Weitere Informationen

Die Ergebnisse der Evaluation DGUV Vorschrift 2, Anlage 2 liegen vor

zu den Ergebnissen ()

Die DGUV hatte das Umfrageforschungsinstitut TNS Infratest Sozialforschung mit der Durchführung einer repräsentativen Untersuchung zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz beauftragt. Gegenstand der Untersuchung sind von der DGUV erlassene Arbeitsschutzregelungen. Diese wurden evaluiert, also auf Ihre Praktikabilität und Wirksamkeit hin überprüft.