Asbestose als Berufskrankheit Nr. 4103

Über Jahrzehnte wurde Asbest als „Mineral der 1000 Möglichkeiten“ vielfach eingesetzt. Zwischen dem Einatmen der Asbestfasern bis zu möglichen Reaktionen des Körpers darauf und spürbaren Beschwerden können im Einzelfall Jahre oder Jahrzehnte vergehen.

War die zugrundeliegende Asbesteinwirkung beruflich bedingt, kann es sich bei den gesundheitlichen Beschwerden um eine Berufskrankheit handeln, die als Asbestose bezeichnet wird (Berufskrankheit Nr. 4103 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung). Die Unfallversicherungsträger bieten Personen, bei denen ein Verdacht auf das Vorliegen einer Asbestose neu aufgetreten ist, an verschiedenen Standorten regelmäßig „Informationstreffen Asbestose“ an, in denen über die Berufskrankheit und ihre Hintergründe informiert wird. Hier können die Betroffenen Fragen stellen und sich austauschen. Zu den Informationstreffen laden die Unfallversicherungsträger die betreffenden versicherten Personen ein.

Für Personen, die an den Informationstreffen nicht teilnehmen können oder die allgemein an Informationen zur BK-Nr. 4103 interessiert sind, wurden kurze Informationsfilme erstellt. Diese informieren über

• Asbest im Arbeitsleben

• Auswirkungen von Asbest auf die Atemwege

• Ermittlungen und Leistungsprüfung durch die Unfallversicherungsträger