Damit die gesetzliche Unfallversicherung Unternehmer und Unternehmen eindeutig zuordnen kann, erhält jeder Unternehmer nach § 136a SGB VII eine Unternehmernummer. Das Ordnungskennzeichen wird zusammen mit weiteren Unternehmer- und Unternehmensstammdaten im Zentralen Unternehmerverzeichnis (ZUV) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) gespeichert. Die Verarbeitung erfolgt auf gesetzlichen Grundlagen und dient ausschließlich der rechtssicheren Verwaltung und dem Datenaustausch mit den zuständigen Unfallversicherungsträgern.
Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie darüber, welche Daten verarbeitet werden, zu welchem Zweck dies geschieht und welche Rechte Ihnen als Betroffene zustehen. Hierdurch erfüllen wir unsere Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO sowie nach §§ 82, 82a SGB X.
1 Verantwortliche Stelle
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Tel.: +49 30 13001-6130
Fax: +49 30 13001-6132
E-Mail
Unser vollständiges Impressum finden Sie unter folgendem Link:
2 Datenschutzbeauftragte
Die DGUV hat eine Datenschutzbeauftragte bestellt. Sie erreichen sie per E-Mail über datenschutzbeauftragte@dguv.de oder über die oben angegebenen Kontaktinformationen der DGUV.
3 Zwecke der Verarbeitung
Der Verarbeitungszweck besteht in der eindeutigen Identifizierung von Unternehmern und Unternehmen sowie deren eindeutige Zuordnung, um elektronische Verwaltungsangebote in der gesetzlichen Unfallversicherung anbieten zu können.
4 Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung im ZUV durch die DGUV sind Art. 6 Abs. 1 lit. c und e iVm Abs. 2, Art. 9 Abs. 2 lit. b und h DSGVO iVm §§ 136a Abs. 1 S. 5, iVm den Grundsätzen nach § 136a SGB VII nebst Anlagen in der jeweils gültigen Fassung (veröffentlicht auf der Website: https://dguv.de/de/versicherung/unternehmensnummer).
Für die Erhebung der Daten ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO iVm § 192 Abs. 1, 199 SGB VII der jeweilige Unfallversicherungsträger verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts, für die Verarbeitung im ZUV ist dies die DGUV. Die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand haben zur Erledigung ihrer gesetzlichen Aufgaben Zugriff auf dieses Dateisystem; dies gilt auch für die Arbeitsschutzbehörden der Länder, soweit dies für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist.
Die Betriebsnummern zu Ihrer im Zentralen Unternehmerverzeichnis gespeicherten Unternehmensnummer erhalten wir von der Bundesagentur für Arbeit. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit c und e DSGVO iVm §§ 18i Abs. 2 SGB IV, 136a Abs. 1 S. 5 SGB VII und iVm den Grundsätzen nach § 136a Abs. 3 SGB VII.
Rechtsgrundlage für den Abruf der Identifikationsnummer und Identitätsdaten nach dem Identifikationsnummerngesetz (IDNrG) beim Bundesverwaltungsamt als Registermodernisierungsbehörde und deren Speicherung im ZUV ist Art. 6 Abs. 1 lit c und e DSGVO iVm § 2 IDNrG.
5 Kategorien personenbezogener Daten
Im ZUV werden folgende personenbezogene Daten gespeichert:
6 Datenquellen (Erhebung)
Wir erhalten diese Daten entweder von dem für Sie zuständigen Unfallversicherungsträger oder im Rahmen der Beantragung einer Unternehmensnummer mittels unseres Service „Online-Vergabe UNR.S“.
Die Betriebsnummern zu Ihrer im ZUV gespeicherten Unternehmensnummer erhalten wir von der Bundesagentur für Arbeit.
Die Identifikationsnummer und Identitätsdaten gemäß IDNrG erhalten wir vom Bundesverwaltungsamt als Registermodernisierungsbehörde.
7 Empfänger (Übermittlung)
Die jeweils zuständigen Unfallversicherungsträger sind gesetzlich dazu berechtigt, die im ZUV gespeicherten Daten zu nutzen, soweit dies für die Erfüllung ihrer gesetzlich übertragenen Aufgaben erforderlich ist.
8 Speicherdauer
Die personenbezogenen Daten werden im ZUV nur so lange gespeichert, wie dies für die Verarbeitungszwecke erforderlich ist. Daten zu Unternehmern, Unternehmen und Zuständigkeiten werden gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist 120 Jahren nach dem Ende der unternehmerischen bzw. Unternehmenstätigkeit gelöscht.
Protokolldateien (Änderungsprotokoll im ZUV) werden für ein Jahr gespeichert.
Protokolldateien für Übermittlungen nach dem Identifikationsnummerngesetz werden gem. § 9 Abs. 3 IdNr. G für 2 Jahre gespeichert.
9 Übermittlung in Drittländer oder internationale Organisationen
Es erfolgen keine Übermittlungen in Drittländer oder an internationale Organisationen.
10 Ihre Rechte als betroffene Person
Als betroffene Person stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)
Graurheindorfer Straße 153
53117 Bonn
Telefon: +49 (0)228 997799-0
poststelle@bfdi.bund.de
11 Weitere Informationen
Haben Sie weitere Fragen zum Datenschutz, so können Sie sich jederzeit an unsere Datenschutzbeauftragte unter datenschutzbeauftragte@dguv.de bzw. den obigen Kontaktdaten der DGUV oder an das Referat Datenschutzrecht der DGUV unter datenschutz@dguv.de wenden.