Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Arbeitsschutz lohnt sich

Fehlzeiten von Mitarbeitern bedeuten hohe Kosten für die Unternehmen. Besonders in kleinen und mittleren Betrieben kann der Ausfall eines Mitarbeiters empfindliche Störungen im Betriebsablauf verursachen. Deshalb liegt es naturgemäß in Ihrem unternehmerischen Interesse, Arbeitsunfälle und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu vermeiden.

Als Unternehmer sind Sie verpflichtet, Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und die Erste Hilfe organisieren. Sie können dabei auf das Beratungsangebot Ihrer Berufsgenossenschaften zurückgreifen. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, ein Betriebsarzt und Sicherheitsbeauftragte unterstützen Sie bei der Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen.

Betriebsärzte
Als Unternehmer müssen Sie Ihre Mitarbeiter arbeitsmedizinisch betreuen lassen. Dazu bestellen Sie nach den Bestimmungen der für Ihr Unternehmen geltenden DGUV Vorschrift 2 einen Arbeitsmediziner. Er führt die Vorsorgeuntersuchungen durch und berät den Unternehmer in allen Fragen des Gesundheitsschutzes. Die Mindestzahl der Einsatzstunden eines Betriebsarztes ist in den BG-Vorschriften festgelegt.

Fachkraft für Arbeitssicherheit
Der Unternehmer muss nach den Bestimmungen der für sein Unternehmen geltenden DGUV Vorschrift 2 Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen, die ihn bei der Durchführung der Arbeitsschutzmaßnahmen unterstützen. Die Sicherheitsfachkräfte müssen über umfangreiche sicherheitstechnische Fachkenntnisse verfügen. Die Berufsgenossenschaften bieten die hierfür erforderliche Aus- und Fortbildung an. Es gibt im Betrieb angestellte und externe Sicherheitsfachkräfte sowie überbetriebliche sicherheitstechnische Dienste. Die notwendige Zahl der Einsatzstunden einer Sicherheitsfachkraft ist in den BG-Vorschriften festgelegt. Die notwendige Qualität der Betreuung ist bei sicherheitstechnischen Diensten gewährleistet, die das Zertifikat der Gesellschaft für Qualität im Arbeitsschutz (GQA) vorweisen können.

Sicherheitsbeauftragte
Sicherheitsbeauftragte sind Beschäftigte, die den Unternehmer ehrenamtlich bei der Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit unterstützen. Sie sorgen dafür, dass Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen vorhanden sind und weisen Kollegen auf sicherheits- oder gesundheitswidriges Verhalten hin. Der oder die Sicherheitsbeauftragte ist keine Aufsichtsperson, sondern hat eine beratende Funktion. Die Aus- und Fortbildung der Sicherheitsbeauftragten wird von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen angeboten.

Beschäftigt Ihr Unternehmen mehr als 20 Mitarbeiter, so müssen Sie mindestens einen Sicherheitsbeauftragten bestellen. Sind Ihre Mitarbeiter einer höheren Unfallgefahr ausgesetzt, so empfiehlt sich die Bestellung des Sicherheitsbeauftragten schon bei weniger als 20 Mitarbeitern. Die Benennung sollte schriftlich und unter Absprache mit dem Betriebsrat/Personalrat erfolgen. Weiterhin sollten Sie die Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie den direkten Vorgesetzten einbeziehen. In der DGUV Regel "Grundsätze der Prävention" (100-001) finden Sie einen Mustervordruck zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten, ferner praxisnahe Informationen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in Ihrem Unternehmen.

Arbeitsschutzausschuss
Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten richten einen Arbeitsschutzausschuss ein, der sich über Probleme der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes austauscht, Maßnahmen festlegt und koordiniert. Dem Arbeitsschutzausschuss gehören in der Regel an: Arbeitgeber oder Führungskräfte des Betriebs, zwei Betriebsratsmitglieder, Sicherheitsfachkraft, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragter.