Verkehrssicherheit im Betrieb

Ohne den Transport von Materialien kommt kaum ein gewerbliches Unternehmen aus; dabei kommen auf dem Betriebsgelände oder auf der Baustelle Fahrzeuge wie Lastkraftwagen, Gabelstapler oder Krane zum Einsatz. Leider kommt es beim innerbetrieblichen Einsatz dieser Fahrzeuge immer wieder zu Unfällen: Im Jahr 2004 kam es allein beim Einsatz von LKW, Gabelstaplern, Kranen und handgeführten Flurförderzeugen wie z.B. Handkarren oder Rollbehältern zu 33.816 meldepflichtigen Arbeitsunfällen, 38 davon waren tödlich. In vielen Fällen wurden Beschäftigte von einem Flurförderzeug wie z.B. einem Gabelstapler erfasst oder angefahren. Die meisten LKW-Unfälle geschahen beim Versuch eines Beschäftigten, auf die Ladefläche hoch- oder herabzusteigen, oder beim Einsteigen oder Verlassen der Fahrerkabine.

Die Berufsgenossenschaften entwickeln Vorschriften und Handlungsanleitungen, die von den Betrieben zum Schutz der Mitarbeiter eingehalten werden müssen. Flankierend werden praktische Sicherheitstrainings angeboten und Präventionskampagnen durchgeführt.

 

Weitere Informationen zu:

Verkehrssicherheit auf dem Betriebsgelände

BG-Vorschriften zur Verkehrssicherheit im Betrieb

Gabelstapler (Flurförderzeuge)